mündliche Ergänzungsprüfung |
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Verfasst am: 07.06.2008 15:24 |
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hey, also ich hab mal ne frage muss ich in die mündliche EP wenn ich in bankwirtschaft insgesamt 52 prozent habe und in einem teil 48 und dem anderen 57% aber eigentlich zählt doch nur die gasamtnote oder? |
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Verfasst am: 07.06.2008 15:49 |
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Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen. |
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Verfasst am: 07.06.2008 15:54 |
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vielen dank für die antwort. aber ich bin in wiso durchgefallen mit 39% und bankwirtschaft gesamt hab ich halt 52% ! zählen da nun die 52% oder dann die aufsplittung in program. und kon. ? |
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Verfasst am: 07.06.2008 15:56 |
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Wer nur in einem Fach die Note 5 hat, braucht nicht in die Ergänzungsprüfung. |
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Verfasst am: 09.06.2008 11:31 |
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@Janine in Bankwirtschaft hast du insgesamt eine 4 und musst somit nicht in die Nachprüfung. |
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