AP Sommer Sommer 2002 |
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Verfasst am: 22.11.2008 15:35 |
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Die Gerd Steiner Maschinenbau GmbH erhält einen größeren Auftrag zur Herstellung von Werkzeugmaschinen in Sonderanfertigung. Zwecks Finanzierung der Produktionskosten beantragt der Prokurist Manuel Krüger einen Betriebsmittelkredit über 400.000,00 €
Welche Aussagen sind richtig?
1. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ist die Höhe des Stammkapitals von entscheidender Bedeutung, da die GmbH mit ihrem Stammkapital haftet.
2. Die Kreditbank AG ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH zu verschaffen.
3. Die aus den Jahresabschlüssen ermittelten Kennziffern sind für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von entscheidender Bedeutung, da sie Auskunft über die zukünftige Unternehmensentwicklung geben.
4. Der Gesellschaftsvertrag wird eingesehen, um sich Klarheit über die Haftungsverhältnisse zu verschaffen.
5. Da die GmbH als juristische Person den Kredit beantragt, ist das Vermögen der Geschäftsführer und Prokuristen bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit ohne Bedeutung.
6. Bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung beurteilt die Kreditbank AG unter anderem die Beschäftigungssituation des Unternehmens sowie die Markt- und Konkurrenzverhältnisse.
Ich hätte gesagt 1 und 5. Lt. Lösung sind aber 2 und 6 richtig.
Ich komm aber nicht darauf wieso.
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Außerdem noch Aufgabe 21.
Welche der Kreditsicherungsrechte sind bei den Vermögenswerten geeignet.
d, Aktien von Gerd Steiner in einem Depot bei der Uniobank AG -> Pfandrecht an beweglichen Sachen ???
Meine Auffassung wäre Pfandrecht an Rechten gewesen
Bereits im vorraus vielen Dank für eure Mithilfe. |
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Verfasst am: 22.11.2008 16:40 |
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zur ersten:
1 ist falsch, da man ja nicht nur das Stammkapital sondern das Eigenkapital betrachtet
2 ist richtig aufgrund von KWG 18
bei den anderen beiden kann ich es auch nicht genau sagen..aber glaub man sollte den Gesellschafter betrachten, denn wenn der Pleite ist, dann ist auch absehbar das das Unternehmen darunter leidet! |
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Verfasst am: 22.11.2008 16:51 |
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§ 18 Kreditunterlagen
1Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt. 2Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre. 3Das Kreditinstitut kann von der laufenden Offenlegung absehen, wenn
1.
der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt wird, gesichert ist,
2.
der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes im Sinne des § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes nicht übersteigt und
3.
der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.
4Eine Offenlegung ist nicht erforderlich bei Krediten an eine ausländische öffentliche Stelle im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bis c.
Damit wäre ich mir nicht so sicher ob die das überprüfen müssen |
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Verfasst am: 22.11.2008 18:43 |
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Im Zeitpunkt dieser Prüfung stand im KWG noch 250.000 €.
Deshalb war damals diese Lösung richtig. Heute wäre die Aussage falsch. |
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Verfasst am: 22.11.2008 23:56 |
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Achso. Danke
Aber was soll an 1 und 5 falsch sein? |
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