Legitmationsprüfung |
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Verfasst am: 22.11.2008 17:30 |
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Kundin 16 Jahre
A Die Legitimationsprüfung von der Kundin ist nach AO vorgeschrieben und kann durch einen Kinderausweis erfolgen
B Obwohl die Nordbank AG der SCHUFA angeschlossen ist, ist eine SCHUFA Meldung bei dieser Kontoeröffnung nicht erforderlich, da Girokonten von Minderjährigen i.d.R. auf Guthabenbasisi geführt werden
--> hier ist B richtig und A falsch
A Die Legitimationsprüfung von der Kundin ist nach AO vorgeschrieben und kann durch einen Kinderausweis erfolgen
B Obwohl ihr KI der Schufa angeschlossen ist, darf die Kontoeröffnung der Schufa nicht gemeldet werden, da kein Negativmerkmal über die Kundin vorliegt
--> hier ist A richtig und B falsch
// Aufgaben stammen aus 2 verschiedenen Büchern! ---welches stimmt den nun? Meiner Meinung nach ist A richtg bei beiden! |
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Verfasst am: 22.11.2008 17:44 |
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A ist auf jeden Fall richtig
Auf der Schufa-Homepage steht:
"Da Personen unter 18 Jahren nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, liegen der SCHUFA zu Minderjährigen in der Regel keine Informationen vor." |
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Verfasst am: 22.11.2008 18:00 |
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Sehe ich auch so. A ist auf jeden Fall richtig! |
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Verfasst am: 22.11.2008 18:02 |
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gut Danke, sehe ich auch so...
vorallem hat ein 16 Jähriger oft überhaupt keinen Perso! |
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Verfasst am: 22.11.2008 18:47 |
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für mich ist B richtig, denn ab dem 16 ten lebensjahr ist ein personalausweis pflicht |
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Verfasst am: 22.11.2008 23:32 |
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aber bei der Legi-Prüfung auch ein Kinderausweis zugelassen ;)) Tatsache... |
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