Riester-Rente |
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Verfasst am: 22.11.2008 17:41 |
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Wenn ein Ehemann einen Riestervertrag abschließt und die Ehefrau - weil sie Hausfrau ist - nur einen abgeleiteten Zulagenantrag hat - mindert sich beim Ehemann dann der Eigenbeitrag (4 % vom Vorjahreseinkommen)
um
- seine eigene Zulage UND
- um die Zulage seiner Ehefrau??
Und was ist wenn beide einen Riester-Vertrag haben:
Mindern sich die jeweiligen Eigenbeiträge dann bei beiden Personen sowohl um die eigene Zulage als auch um die des Ehepartners?
Dann würde die Zulage ja doppelt beitragsmindernd wirken. |
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Verfasst am: 22.11.2008 18:23 |
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Also bei uns steht sowas im BBL-Buch.
Bei dem abgeleiteten Zulagenanspruch mindern beide Grundzulage, den vom dem Mann zu leistenden Eigenbeitrag.
Wenn beide Ehepartner zum geförderten Kreis zählen ist der Mindeseigenbeitrag getrennt zu ermitteln, also gehe ich davon aus, dass jeder getrennt seine Grundzulage abzieht.
Ist auch für mich das einzig logische! |
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Verfasst am: 22.11.2008 18:37 |
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Das ist richtig!
Weitere mögliche Aufgaben zu Riester wären:
1. Nennen Sie die gesetzlichte Grundlage der Förderung!
2. Nennen Sie vier verschiedene Anbietergruppen!
3.. Berechnen Sie den Mindesteigenbeitrag!
4. Führen Sie die Günstigerprüfung durch!
5. Erklären Sie die nachgelagerte Besteuerung!
6. Erläutern Sie das Antragsverfahren! |
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Verfasst am: 22.11.2008 19:19 |
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Würde ich mal ganz spontan drauf antworten ;-), obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass die IHK hier so ins Detail gehen wird, es gab ja schon einmal einen Riesterfall vor ein paar Jahren, wo dann nur die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge, die Berechnung des Mindesteigenbeitrags sowie die Berechtigung zum Erhalt der Riester-Rente abgefragt wurden. Sollte wirklich ein Riester-Fall kommen, dann kann ich mir den allerdings auch sehr gut in Verbindung mit einer Aufgabe zum Thema Geldanlage (wie damals Sparbriefe) vorstellen.
zu 1 ) Altersvermögengesetz
zu 2) Fondsgebundene RV, Fondssparplan, klassische RV, evtl. Banksparplan
zu 3) fallbezogen, ist aber eigentlich immer das gleiche Schema
zu 4) Könnte man auch nur fallbzeogen rechnen, allerdings habe ich so eine Aufgabe noch nie gerechnet, wenn ich ehrlich bin, hätten Sie da evtl. eine Beispielaufgabe?
zu 5) Die nachgelagerte Besteuerung besagt doch, dass Renteneinkünfte in voller Höhe der Einkommenssteuer unterliegen. Den zur Rente erforderlichen Eigenbeitrag kann man aber mittels Sonderausgabenabzug geltend machen.
WIe könnte man das denn im Fall der Fälle besser ausformulieren?
zu 6) Die Zulagen muss man bei dem entsprechenden Anbieter, z.B. Riester-Rente in Form der klassischen LV bei der Volksfürsorge; beantragen, also hier Vofü, von wo aus dann die Zulagen dem Anlagekonto des Anlegers gutgeschrieben werden.
Die Beantragung erfolgt aber meist durch einen Dauerzulagenantrag, von der jährliche Antrag automatisch gestellt wird. Hier muss man aber beachten, dass der Anleger dem Anbieter relevante Änderungen, z.B. Wegfall des Kindergeldes und damit auch der Kinderzulage, bekannt gibt.
@ Herrmann: Hätten sie evtl. eine Beispielaufgabe zur Günstigerprüfung? |
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Verfasst am: 22.11.2008 19:32 |
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Weiß jemand, wie das genau ist mit dieser Neuregelung für Leute unter 25? Steht ja in keinem Buch... |
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Verfasst am: 22.11.2008 19:50 - Geaendert am: 22.11.2008 19:51 |
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zu 1. Einkommensteuergesetz
zu 2.
- Banken
- Bausparkassen
- Versicherungsgesellschaften
- Investementgesellschaften
zu 3. Rechenbeispiel:
Beitragspflichtige Einnahmen im Vorjahr........... 30.000 €
davon 4 % 1.200 €, höchstens........... 2.100 €
abzüglich Grundzulage ...........................- 154 €
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Mindesteigenbeitrag für volle Zulage...1.046 €
zu 4. Günstigerprüfung:
Annahme: Grenzsteuersatz 30 %;
Sonderausgabenabzug 1.200 €
Einkommensteuerminderung: 1.200 € • 30 % = 360 €
abzüglich Zulageanspruch.................................... 154 €
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zusätzliche Steuerermäßigung insgesamt ........206 €
Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger als die Zulage, erstattet das Finanzamt dem Steuerpflichtigen die Differenz zwischen der gesondert festgestellten Steuerersparnis und der Zulage. Diese Prü-fung nimmt das Finanzamt automatisch vor, wenn die gezahlten Altersvorsorgebeiträge durch eine Bescheinigung des Vertragspartners nachgewiesen werden. |
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Verfasst am: 22.11.2008 20:24 |
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Vielen Dank Hermann!! Das hat mich jetzt doch ein wenig Schlauer gemacht. Gut, die Aufgaben 1 + 2 habe ich aus einer anderen Sicht gesehen, aber das macht ja nichts. |
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Verfasst am: 22.11.2008 23:04 |
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@caro,
Hey, soweit ich weiß erhöht sich lediglich die Grundzulage um 200 Euro und das auch nur im ersten Jahr und auch nur bei einem Vertrag der vor Vollendung des 25 LJ geschlossen wird... |
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Verfasst am: 23.11.2008 10:59 |
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bei der neuregelung bekommen leute, die in dem jahr des Riesterabschlusses 25 Jahre werden/geworden sind einmalig 200 € auf den Riestervertrag gutgeschrieben.
Beispiel:
Kunde schließt im Februar Riester ab und wird im November 25 --> Dann bekommt er die 200€. Es kommt also auf das Jahr an, nicht auf das Alter beim Abschluss.
Denkt bitte auch an die Neuregelung bei der Kinderzulage.
Für Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren sind, gibt es jährlich 300,-€ Zulage. Alle anderen Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren sind nur 185,-€.
Beispiel:
geboren am 29.12.2007 : 185,-€ jährlich
geboren am 02.01.2008 : 300,- € jährlich, nicht einmalig
Gruß |
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Verfasst am: 23.11.2008 11:29 |
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Kann ich sagen, ich kann meinen kompletten Eigenbeitrag zur pr. altersvorsorge als Sonderausgaben geltent machen? eigentlich schon oder? also wenn mein eigenbeitrag 550€ ist, kann ich diesen komplett in der EKSt angeben oder? |
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Verfasst am: 23.11.2008 12:05 |
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Was passiert denn wenn die Günstigerprüfung ergibt dass der Steuervorteil geringer ist als die Zulage. Gar nichts oder? Es wird doch einfach nur die Zulage gezahlt oder? |
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Verfasst am: 23.11.2008 13:15 |
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Eigenbeitrag + Zulagen = Sonderausgabenabzug
Sind die Zulagen höher als der Steuervorteil, bleibt es bei den Zulagen. |
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