optionsanleihen |
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Verfasst am: 23.11.2008 13:23 |
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wie werden optionsanleihen besteuert?
mit 25 % wie wandelanleihen? |
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Verfasst am: 23.11.2008 13:35 |
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Ich bin immer davon ausgegangen, dass diese ganz normal mit 30% zast und 5,5% soli besteuert werden.
Erst ab 01.01.2009 mit 25% wg. Abgeltungssteuer? |
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Verfasst am: 23.11.2008 13:46 |
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Richtig!
Da die Anleihe bei Ausübung der Option bestehen bleibt, werden die Zinsen wie bei jede andere Anleihe mit 30 % ZASt besteuert, wenn sie nicht freigestellt sind. |
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Verfasst am: 23.11.2008 13:50 |
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und der Verkauf der Optionsrechte über die Börse werden dann mit 20 % versteuert? |
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Verfasst am: 23.11.2008 13:59 |
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Werden Optionsrechte verkauft, entstehen Ver#ußerungsgewinne. Somit werden weder KESt noch ZASt abgezogen. |
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Verfasst am: 23.11.2008 14:04 |
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ja aber doch nur wenn diese Gewinne unter 512 Euro liegen oder die Haltedauer von einem Jahr überschritten wurde. Oder verwechsel ich das gerade? |
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Verfasst am: 23.11.2008 14:05 |
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das heitß bis 512,00 € sind sie frei, und danach werden sie wie besteuert? |
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Verfasst am: 23.11.2008 14:07 |
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Veräußerungsgewinnen sind bis 599,99 € (früher 511,99 €) steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, muss der ganze Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. |
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Verfasst am: 23.11.2008 14:10 |
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wurde das ganze schon angehoben? ich bin mir ziemlich sicher dass es erst mit der Abgeltungssteuer angehoben werden soll. |
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Verfasst am: 23.11.2008 14:22 - Geaendert am: 23.11.2008 14:23 |
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§ 23 EStG
5Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html |
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Verfasst am: 23.11.2008 14:28 |
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die 512€ beziehen sich doch auf die siebte Einkommensart. und da kenn ich auch keine 600€ so wird es in den schulen gelehrt, wobei ich nicht glaube das das prüfungsrelevant sein wird |
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Verfasst am: 23.11.2008 14:41 - Geaendert am: 23.11.2008 15:05 |
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Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 512 Euro (ab Verlagungszeitraum 2008 600 Euro) beträgt.
Wird der Optionsschein innerhalb eines Jahres nach Erwerb veräußert ist ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn bzw. –verlust steuerlich zu berücksichtigen.
Wird der Optionsschein nach Ablauf eines Jahres nach Erwerb veräußert, handelt es sich um einen steuerlich unbeachtlichen Vorgang in der Vermögenssphäre des Anlegers. |
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Verfasst am: 23.11.2008 16:15 |
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Gilt das ganze dann auch für realisierte Kursgewinner unter einem Jahr???
Wenn die Abgeltungssteuer kommt, dann fällt doch die Freigrenze eh weg! |
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Verfasst am: 23.11.2008 16:24 |
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Ja, für 2008 gilt:
Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 600 Euro beträgt. |
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Verfasst am: 23.11.2008 16:29 |
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Aber für die Besteuerung ab 2009 gilt das nicht mehr! So wäre mein Kenntnis stand.... |
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Verfasst am: 23.11.2008 16:35 |
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Ab 2009 sind Veräußerungsgewinne abgeltungssteuerpflichtig, wenn die Anschaffung nach 31.12.2008. |
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