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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

optionsanleihen
 
Stollhof
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2008 13:23
wie werden optionsanleihen besteuert?
mit 25 % wie wandelanleihen?
belaviva
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2008 13:35
Ich bin immer davon ausgegangen, dass diese ganz normal mit 30% zast und 5,5% soli besteuert werden.
Erst ab 01.01.2009 mit 25% wg. Abgeltungssteuer?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2008 13:46
Richtig!
Da die Anleihe bei Ausübung der Option bestehen bleibt, werden die Zinsen wie bei jede andere Anleihe mit 30 % ZASt besteuert, wenn sie nicht freigestellt sind.
Stollhof
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2008 13:50
und der Verkauf der Optionsrechte über die Börse werden dann mit 20 % versteuert?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2008 13:59
Werden Optionsrechte verkauft, entstehen Ver#ußerungsgewinne. Somit werden weder KESt noch ZASt abgezogen.
belaviva
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2008 14:04
ja aber doch nur wenn diese Gewinne unter 512 Euro liegen oder die Haltedauer von einem Jahr überschritten wurde. Oder verwechsel ich das gerade?
Stollhof
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2008 14:05
das heitß bis 512,00 € sind sie frei, und danach werden sie wie besteuert?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2008 14:07
Veräußerungsgewinnen sind bis 599,99 € (früher 511,99 €) steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, muss der ganze Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden.
belaviva
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2008 14:10
wurde das ganze schon angehoben? ich bin mir ziemlich sicher dass es erst mit der Abgeltungssteuer angehoben werden soll.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2008 14:22 - Geaendert am: 23.11.2008 14:23
§ 23 EStG
5Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.

Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html
KSKAzubi
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2008 14:28
die 512€ beziehen sich doch auf die siebte Einkommensart. und da kenn ich auch keine 600€ so wird es in den schulen gelehrt, wobei ich nicht glaube das das prüfungsrelevant sein wird
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2008 14:41 - Geaendert am: 23.11.2008 15:05
Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 512 Euro (ab Verlagungszeitraum 2008 600 Euro) beträgt.

Wird der Optionsschein innerhalb eines Jahres nach Erwerb veräußert ist ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn bzw. –verlust steuerlich zu berücksichtigen.
Wird der Optionsschein nach Ablauf eines Jahres nach Erwerb veräußert, handelt es sich um einen steuerlich unbeachtlichen Vorgang in der Vermögenssphäre des Anlegers.
Lone_Starr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2008 16:15
Gilt das ganze dann auch für realisierte Kursgewinner unter einem Jahr???

Wenn die Abgeltungssteuer kommt, dann fällt doch die Freigrenze eh weg!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2008 16:24
Ja, für 2008 gilt:
Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 600 Euro beträgt.
Lone_Starr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2008 16:29
Aber für die Besteuerung ab 2009 gilt das nicht mehr! So wäre mein Kenntnis stand....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2008 16:35
Ab 2009 sind Veräußerungsgewinne abgeltungssteuerpflichtig, wenn die Anschaffung nach 31.12.2008.
 

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