Bewertung der Wertpapiere im Todesfall |
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Verfasst am: 24.11.2008 10:35 |
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Wird der Kurs der Wertpapiere am Todestag genommen , also quasi zum Schlusskurs, oder zum Schlusskurs des Vortages? |
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Verfasst am: 24.11.2008 10:43 |
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Ich meine zu dem Schlusskurs des Vortages... |
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Verfasst am: 24.11.2008 10:46 |
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laut gesetz muss der eröffnungskurs des todestages genommen werden, meistens werden aber nur die schlusskurse angegeben. |
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Verfasst am: 24.11.2008 10:49 |
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Vor dem Problem stand ich auch gestern. Sparguthaben und Girokonten am Vortag des Todes und das Depot zu den Kursen vom Todestag!!! So steht es auch in 2 Lehrbüchern und in einer Prüfungsaufgabe war es auch so! |
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Verfasst am: 24.11.2008 11:41 |
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Hey!
Ja, so ist es! Total blöd irgendwie, aber kann das so pauschal nicht sagen! Bei Giro-, Termin- und Sparkonten müssen die Stände zum Buchungsschluss des Vortages ODER die Tagesanfangssalden des Todestages genommen werden (je nachdem, was angegeben ist). Bei Wertpapieren (Aktien etc.) müssen immer die Kurse des Todestages genommen werden (egal ob Buchungsschluss oder Anfangssaldo angegeben ist! Find das persönlich etwas unklar, aber wenn man sich daran hält, hat man die Prüfungsaufgaben immer richtig!
Gruß |
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