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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

schnell noch eine letzte frage für morgen....
 
gummey
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2008 17:17
Hallo zusammen!

Schnell für morgen noch eine allerletzte fachliche Frage zur Dividendenbesteuerung:

Wenn gefragt ist wieviel Einkommensteuerpflichtig ist (bei z.B. 500€ Dividendengutschrift ohne KESt) nehme ich 250 € wegen HEV.
Wenn gefragt ist wieviel man in seiner Einkommenssteuererklärung angeben muss muss ich doch 500 € nehmen oder?

Danke schonmal und dannach mach ich Schluß für heute ;D
Ahmet87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2008 17:20
nach meinem wissensstand ist das korrekt.

du musst sogar eine 100% besteuerung machen falls er garkeinen freistellungsauftrag abgegeben hat.. kannst dir das allerdings dann über die ekst-erkärung zurück holen.
gummey
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2008 17:29
Ja, das stimmt. Wenn der FSA nicht da ist muss voll besteuert werden, reicht der FSA für einen Teil muss der FSA verdoppelt werden und auf den Rest voll versteuern.

So das wars, viel Glück morgen allen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2008 18:22
In der Einkommensteuererklärung muss der Aktionär immer die Bruttodiviende angeben, egal ob freigestellt oder nicht!
 

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