Baufi |
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Verfasst am: 24.11.2008 17:28 |
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Ein Darlehen zum Grundpfandrecht (zu gunsten der X-Bank) in Abteilung 3 ist getilgt, aber noch nicht gelöscht. Der Neu - Eigentümer möchte dieses Grundpfandrecht als Sicherheit für die X-Bank nutzen bzw. einbringen.
Drei Arbeitsschritte um das bestehende Grundpfandrecht zur Besicherung des Darlehens zu nutzen.
Und noch eine Frage:
Zur Beurteilung eines Finanzierungswunsches brauchen sie neben einen aktuellen Grundbuchauszug noch 4 weitere Objektunterlagen. Welche 4 denn??
- Gebäudegrundriss???
-.......
-.......
-....... |
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Verfasst am: 24.11.2008 17:36 |
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Einigung über Abtretung,
Abtretung des dinglichen Anspruchs,
Entragung der Abtretung ins Grundbuch (hier: Grundschuld)
Bauzeichnung,
Kostenrechnung des Architekten,
Flurkarte,
Grundbuchauszug,
Baubeschreibung |
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Verfasst am: 24.11.2008 17:47 |
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das mit der Kostenrechnung vom Archiktekten ist nicht richtig, genauso wie die Baubeschreibung falsch ist. das Haus besteht ja schon deshalb neu eigentümer. |
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Verfasst am: 24.11.2008 17:47 - Geaendert am: 24.11.2008 17:49 |
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Der Grundschuldbrief muss an die Bank übergeben werden und es muss eine Sicherungsabrede gemacht werden um die Grundschuld an einen bestimmten Zweck zu binden.
ZU den Unterlagen könnte man ggf. Fotos dazu nehmen und Unterlagen zur Brandversicherung. |
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Verfasst am: 24.11.2008 17:52 |
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Weiterhin ein Kaufvertrag. |
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