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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Eine kurze Frage noch - Genussscheine
 
Lupa_4
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2008 18:38
Genussscheine kommen doch im offenen Teil nicht dran oder und Factoring auch nicht?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2008 18:44
Warum nicht?

Grundsätzlich können alle Inhalte des Stoffkatalogs geprüft werden.
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2008 18:47
Genussscheine war Thema Winter 2000/01 im offenen Teil.
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.11.2008 18:51
wie kann denn solch eine aufgabe zu Factoring aussehen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2008 18:58
1. Erläutern Sie den Begriff Factoring!

Unter Factoring versteht man den laufenden Ankauf von (noch nicht fälligen) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus der regelmäßigen Belieferung gewerblicher Abnehmer stammen.

2. Beschreiben Sie, in welcher Form der

Kaufvertrag erfüllt wird!
Die Erfüllung des Kaufvertrages erfolgt durch die Abtretung der Forderungen.

3. Nennen Sie 3 Funktionen eines Factors!
Finanzierung, Übernahme des Delcredere, Dienstleistung

4.
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.11.2008 19:03
danke

bei Genussscheine:

müssen am Bilanzverlust teilnehmen
müssen nachrangig behandelt werden bei Liquidation
müssen mind 5 jahren zur Verfügung stehen
und dürfen in den nä nicht fällig sein
um zum haftenden EK zu zählen

oder?
Meru
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.11.2008 19:13
- gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, welches je nach individueller Ausgestaltung der verbrieften Rechte eher einer Aktie oder aber einer Anleihe ähnelt

- Bei sämtlichen Genussscheinen ist aber eine Nachrangigkeit des Genussscheinkapitals gegenüber Forderungen anderer Gläubiger gegeben

- Wie eine Anleihe auch, gewähren die „Genüsse” in der Regel die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende sowie einen jährlichen Zinsanspruch. Die Höhe dieser nicht garantierten Verzinsung hängt aber - wie die Dividende bei der Aktie - von der Gewinnentwicklung des jeweiligen Unternehmens ab. Genussscheine können börsentäglich veräußert werden

- Kreditinstitute unterschiedlicher Rechtsformen können das durch die Emission von Genussscheinen erhaltene Kapital unter bestimmten Voraussetzungen dem haftenden Eigenkapital hinzurechnen.

- Genussscheine verbriefen Vermögensrechte, aber keine Stimmrechte

- Sie beinhalten in der Regel einen Anspruch auf Beteiligung am Reingewinn und/oder Liquidationserlös

Quelle. wikipedia
 

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