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Verfasst am: 25.11.2008 13:32 |
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Was ist denn bei der Nr.1 richtig? Die 3 oder die 5?
Ich bin auch für die 4 bei der Nr.16 aus denselben Gründen. |
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Verfasst am: 25.11.2008 13:33 |
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was war denn 4? 17jährige muss mit den eltern kommen..oder habt ihr schon mal nen minderjährigen ein konto ohne zustimmung eröffnet? |
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Verfasst am: 25.11.2008 13:36 |
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Dazu gibt es schon einen Thread! ;-) |
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Verfasst am: 25.11.2008 13:37 |
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Es geht bei Nr. 1 um den DIENSTVERTRAG. Bei nem Ausbidungsvertrag dürften wir das nicht eröffnen, aber wenn der Dienstvertrag (nicht Ausbidungsvertrag) vorliegt, geht das. |
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Verfasst am: 25.11.2008 14:53 |
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Ja mit Dienst- oder Arbeitsvertrag geht das ohne Zustimmung , da in Folge der Arbeit und damit bereits durch die Eltern genehmigt.
Der Vertrag mit Unterschrift der Eltern reicht hier aus
Ich habe auch die 5 |
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