Fall 1 |
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Verfasst am: 25.11.2008 14:09 |
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Was sind die rechtlichen Voraussetzungen?
Im Nachhinein ist mir klar, dass ich die "Vereinbarung mittels Lastschrift zum Einzug von Forderungen" und die Einzugsermächtigung zwischen dem Ruderverein und den Mitgliedern hätte nehmen müssen. Aber meint ihr wenn ich das Lastschriftabkommen zwischen den beteiligten Banken genannt habe das auch richtig ist???? |
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Verfasst am: 25.11.2008 14:13 |
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Man muss die Ebenen der Rechtsbeziehung beachten:
das Lastschriftabkommen gilt zwischen den KI´s (1. Inkassostelle und Zahlstelle);
die Vereinbarung zum Einzug von Forderung (Inkassovereinbarung) zwischen Kunden (Einreicher, Zahlungsempfänger) und KI. |
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Verfasst am: 25.11.2008 14:20 |
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Ich bin mir gar nicht mehr sicher, wie genau die Fragestellung war? Hmm naja werde es ja sehen. Vllt gibt es ja doch noch einen Punkt!!
Ich habe auch antatt richtiger Name im Vereinsregister, Handelsregister geschrieben... Auch schlau Sowas doofes!!!!!!! |
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Verfasst am: 25.11.2008 14:31 |
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Ich auch :D naja max. -1 Punkt.
Hab mich auch über soviel Doofheit aufgeregt. |
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Verfasst am: 25.11.2008 14:33 - Geaendert am: 25.11.2008 14:38 |
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Mein Motto: " Wer lesen kann, ist klar im Vorteil..." :-) |
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Verfasst am: 25.11.2008 14:55 |
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Ich hatte auch zuerst das mit dem Vereinsregister. Dafür war ich der festen Überzeugung, dass es drei (bzw. jetzt zwei) Vorstände für die Eröffnung braucht. Hab den Satz drunter im VR nicht gelesen.... Aber es ist schön, dass es euch auch so geht ;-)
Aber macht ja nichts. Es geht auf Weihnachten zu, ich verschenke dieses Jahr jetzt schon Punkte.... |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:03 |
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Was ist denn bei der letzten Frage richtig?
Kann er das Konto alleine beantragen? |
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Verfasst am: 25.11.2008 15:06 |
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nein, vertertung durch vorstand und einen stellvertreter, stand im vr so drin |
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Verfasst am: 26.11.2008 08:26 |
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wie ist es denn mit der Kontobezeichnung???? gab schonmal ne aufgabe da stand das das kto nur auf den namen eröffnet werden kann, der im hr steht. gilt das auch für das vr??? |
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Verfasst am: 26.11.2008 10:44 |
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Der Verein ist eine juristische Person, also muss auch der eingetragene Name aus dem Vereinsregister genommen werden. |
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