Gesetzliche Rücklagen |
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Verfasst am: 25.11.2008 16:27 |
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Ich hab hier eine Aufgabe von Winter 04/05 und verzweifel...:(
Aus der Vorjahresbilanz der Kreditbank AG stammen folgende Angaben in Mio€:
a)Gezeichnetes Kapital 27700
b) Kapitalrücklage 1310
c)Gewinnrücklagen 7050 davon
ca) gesetzliche Rücklage 1400
cb) 5650
Die GuV des abgeschlossenen Jahres entnehmen Sie den folgenden Angaben:
-Aufw. 8700
-Ertr. 10600
Ermitteln Sie den Betrag in Mio €, den die Kreditbank AG mindestens in die gesetzliche Rücklage einstellen muss.
--->In der Lösung kommt 60 raus,komme aber absolut nicht darauf.
Habe Erträge-Aufw gerechnet, davon 25% abgezogen und dann 5% davon..passt aber nicht..oder habe ich einen Denkfehler?
Wäre dankbar für Antworten mit Erklärung:) |
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Verfasst am: 25.11.2008 16:33 |
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10600-8700=1900 Jahresüberschuss
1900*5/100=95 die einzustellen wären, aber....
da man max 10 % vom gezeichnetet kapital insgesammt einstellen (2770) darf und bereits 2710(gesetzleche+kapitalrücklage) vorhanden sind bleiben nur 60 übrig. |
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Verfasst am: 25.11.2008 16:38 |
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Danke:)
Also ist das bei Rücklagen immer so, dass nur 10% vom gez. Kap. eingestellt werden dürfen?
D.h. also wenn die gesetzl.+Kapitalrückl. schon zusammen 10% ergeben, dann muss ich die 5 % nicht mehr einstellen?
Und ziehe ich die Steuern nur ab, wenns angegeben ist? |
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Verfasst am: 25.11.2008 16:46 |
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in die gesetzlichen rücklagen werden 5% des um den Verlustvortrag (wenn vorhanden) geminderten Jahresüberschusses eingestellt bis diese (gesetzliche und kapitalrücklagen) max. 10 % des gezeichneten kapitals erreichen.....
wenn keine 5% mehr rein passen packt man einfach rein was geht....
was mit steuern hab ich da noch nicht gesehen... |
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