Maßgeblicher / Tatsächlicher Forderungsausfall |
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Verfasst am: 25.11.2008 18:13 |
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Tatsächlicher Forderungsausfall:
Uneinbringliche Forderungen
+ Einzelwertberichtigungen ( ist das nur der wirklich abgeschriebene Betrag oder die ganze Forderung?)
- eingänge aus abgeschriebenen Forderungen
Maßgeblicher Forderungsausfall:
durchschnittlicher Forderungsausfall
- 40 % ( mx. die EWB am Bilanzstichtag--> ist hier der abgeschriebene Betrag oder die ganze Forderung gemeint) |
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Verfasst am: 25.11.2008 21:47 |
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Also, bei deiner ersten frage handelt es sich um die einzelwertberichtigten Forderungen, also die Fordungen (KOMPLETT) auf die du EWB´s gebildet hast.
bei deiner zweiten Frage handelt es sich nur um die gebildeten EWBs NICHT um die kompletten einzelwertberichtigten forderungen.
Angaben ohne gewähr, aber so hab ichs mir gemerkt.
Bis morgen!
VLG |
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Verfasst am: 25.11.2008 21:53 |
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schreibst du auch die prüfung in kl?
bist aber nicht in meiner klasse oder? :-) |
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Verfasst am: 25.11.2008 22:02 |
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ja, ich schreib auch in kl und ja ich bin auch in deiner klasse ;) |
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Verfasst am: 25.11.2008 22:23 |
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In beiden Fällen sind es die Einzelwertberichtigungen und nicht die gesamte unsichere Forderungen! |
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