Lösung Fall1 Lastschriftobligo |
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Verfasst am: 25.11.2008 22:17 |
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Hallihallo,
kann mir jemand die 3 Gründe nennen warum die Bank ein Lastschriftobligo für den Ruderverein führt?
Liegt das daran, dass die Lastschriften ja auch wieder zurückgegeben werden können da die Gutschrift auf dem Rudervereinkonto ja nur e.v. erfolgte. Wäre ja schon mal ein grund fehlen aber noch zwei....
Wäre euch echt dankbar |
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Verfasst am: 25.11.2008 23:03 |
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Joa, das ist ein Grund.
Habe da noch zu geschrieben, dass durch das Obligo eine hohe mißbräuchliche Nutzung ausgeschlossen wird. |
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Verfasst am: 25.11.2008 23:24 |
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Die beiden Gründe habe ich auch.
Als dritten habe ich noch geschrieben, dass bei Nicht-Ausreihen des Obligos der Kunde "gezwungen" ist mit der Kreditbank ins Gespräch zu gehen zwecks Ausweitung. Wg Kundenbindung und so ;-) Fand das war ein ganz guter Grund ;-) Aber glaub ich leider nicht das was sie hören wollten!
Weiß denn jemand noch nen anderen dritten Grund? |
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Verfasst am: 25.11.2008 23:39 |
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Hallo,
ich habe auch die beiden Punkte genannt, also Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, wie auch dass die Bank im Falle einer LS-Rückgabe dem Kunden einen ungewollten Kredit einräumt.
Als dritten Punkz habe ich den KUNDENSCHUTZ, ist doch klar, wenn der die Knete auf seinem Konto sieht und die verbrät aber anschliessend doc h alle ls zurückgegeben werden hat der n dickes problem |
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Verfasst am: 26.11.2008 08:37 |
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Also ich habe noch die Bonität des Vereins und die auf das Vereinsvermögen begrenzte Haftung, da einem KI bei einem Verein ja nur das Vermögen des Vereins haftet und keine persönlich haftende Privatperson in Anspruch genommen werden kann.
Und natürlich die ungewollte mögliche Überziehung bei häufigen LS-Rückgaben! |
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