Aufgabe 20.....Was ist die richtige Lösung? 5 = falsch? |
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Verfasst am: 28.11.2008 12:15 |
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Also es geht um diese Aufgabe:
Ihre langjährige Kundein, die Textil GmbH, verhandelt mit der chinesischen Shanghai Clothing Ltd. über den Kauf von 40.000 T-Shirts zum Preis von 120.000,00 USD.
Es handelt sich um den ersten Geschäftskontakt.
Die Textil GmbH beauftragt Sie mit der Eröffnung eines Dokumentenakkreditivs.
20) Bei der Abwicklung dieses Akkreditivs sind die gefordertetn Dokumente von zentraler Bedeutung. Welche der folgenden Aussagen zu diesen Dokumenten ist zutreffend?
1) Ein Versicherungsnachweis wird verlangt, um den Gewinn der Shanghai Clothing Ltd. abzusichern.
2) Die Indossamente auf den Konnossementen sind überflüssig, da Traditionspapiere durch Einigung und Übertragung übertragen werden
3) Mit einem reingezeichneten Konnossement bestätigt der Kapitän, dass er die Ware geprüft hat und sich diese in einem einwandfreien Zustand befindet.
4) Die Textil GmbH benötigt die Handelsfaktura zur ordnungsgemäßen Verzollung und als Herkunfts- und Qualitätsnachweis.
5) Das Konnossement beweist den Abschluss eines Seefrachtvertrags und die Verladung der Ware auf das Schiff.
zu 5:
Erklärung
Unterwegs werden unterschiedliche Konnossements ausgestellt, die die Übergabe der Waren rechtskräftig belegen. So bestätigt der Verfrachter mit dem Übergabekonnossement, dass er die Ware zur Verschiffung angenommen hat. Das Bordkonnossement bestätigt wiederum dem Verfrachter, dass die Waren an Bord eines Schiffes genommen wurden.
Bei Antwort 5 geht es um das einfache Konnossement, also es bestätigt nicht das die Ware Verschifft und das die Ware an Bord genommen wurden ist.
also würd ich sagen 5= falsch oder? |
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Verfasst am: 28.11.2008 12:23 |
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es geht hier um ein Bord Konnossement (siehe Akkreditiv Antrag) |
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Verfasst am: 28.11.2008 12:24 |
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5 ist meines Erachtens definitiv die richtige Lösung, weil wenn ich mich recht entsinne, dieses Konnosement bestätigt, dass die Ware an Bord genommen wurde (Bordkonnosement) sowie die Fracht bezahlt wurde, also dass ein Seefrachtvertrag abgeschlossen wurde.
Was sollen denn sonst richtig sein? |
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Verfasst am: 28.11.2008 14:15 |
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Also aus meiner Sicht kann es nur die 5 sein.
zu 1: Wenn dann muss der Importeur seine Ware absichern. Der Exporteur erhält sein Geld ja bereits durch Einreichung der Dokumente.
zu 2: Indossamente sind nie Überflüssig! Schon gar nicht bei Orderpapieren.
zu 3: Nur die Verpackung (Kartons/Paletten oder Ähnliches) werden auf Schäden geprüft, nicht die Ware.
zu 4: Die Handelsfakture ist ja nur die Rechnung. Für den Zoll braucht man die Zollfakture oder das Ursprungszeugnis (heist das so?)
zu 5: Das Konnossement beweist den Abschluss und bestätigt das Verladen.
5 ist aus meiner Sicht definitiv richtig. |
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Verfasst am: 28.11.2008 14:30 |
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Hier sollte man einfach genau lesen; die Abbildung zur Aufgabe 19. und 20., dort steht unter Dokumente:
"voller Satz reingezeichneter Bord See-Konnossemente an Order ausgestellt und blanko indossiert".
Somit erübrigt sich wohl dieses Thema. |
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