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Verfasst am: 30.11.2008 14:39 |
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Mit Sicherheit kann man sehr kontrovers diskutieren woran es liegt, dass die Abschlussprüfung der letzten Jahre nicht besser von den Ergebnissen geworden ist - sie ist aber auch nicht schlechter geworden (bundesweiter Durchschnitt hat sich in den letzten 8 Jahren (oder 16 Prüfungen) bei 3,0 bis 3,8 eingependelt) - auch wenn die Gesamtergebnisse kein Ruhmesblatt sind.
Was aber an der Stelle auch mal wichtig zu sagen ist,
das alle Tarifverträge die ich kenne keine Übernahmeentscheidung aufgrund der Abschlussnote zulassen:
TvöD-(Sparkassen) für Auszubildende
§ 16(3) Beabsichtigt der Ausbildende keine Übernahme in ein Angestelltenverhältnis, hat er dies den Auszubildenden 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen !
Manteltarifvertrag Banken
§ 11 (3) Spätestens 3 Monate vor der voraussichtlichen Beendigung der Ausbildungsverhältnisse prüft der Arbeitgeber, wieviele Auszubildende voraussichtlich in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden können ... . Arbeitgeber und Auszubildende unterrichten sich gegenseitig möglichst frühzeitig - spätestens jedoch 1 Monat vor der voraussichtlichen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses darüber, ob im Anschluß an die Ausbildung die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses beabsichtigt ist.
D.h. wenn sich die Arbeitgeber daran halten, können demnach die Prüfungsergebnisse für die Übernahme und damit die weiteren Karriereschritte keine Rolle spielen. |
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