Extern nochmal die Prüfung nachholen ist das mögli |
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Verfasst am: 11.12.2008 13:25 |
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Hallo zusammen,
leider denke ich mir das ich mit großer Wahrscheinlichkeit durchgefallen bin, ich aber auf keinen fall noch ein halbes Jahr in meinem Betrieb bleiben möchte... daher meine Frage besteht die Möglichkeit die Prüfung als EXTERNER nochmal zumachen auch die mündliche Prüfung ? |
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Verfasst am: 11.12.2008 13:51 |
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Ja, das ist bei uns möglich und auch schon vorgekommen. Sie sind im Prüfungsverfahren drin und werden zur Wiederholungsprüfung eingeladen.
Sicherer ist es, bei der IHK nachzufragen, denn deren Auskünfte sind verbindlich! |
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Verfasst am: 11.12.2008 13:55 |
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Sie brauchen nur die durchgefallenen Fächer zu wiederholen. Die mündliche Prüfung werden Sie auf jeden Fall im Januar machen. Werden Sie dort ein Note ab 50% bekommen, müssen Sie diese in der Wiederholungsprüfung nicht noch einmal zu machen. |
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Verfasst am: 11.12.2008 14:00 |
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Diese Möglichkeit besteht. Über die Modalitäten solltest Du Dich bei der zuständigen IHK informieren. Das solltest Du Dir jedoch genau überlegen, denn es besteht das Anrecht die Prüfung einmalig zu wiederholen und die Ausbildungszeit zu verlängern. Wenn Du diese Recht nicht in Anspruch nimmst, musst Du den Ausbildungsvertrag kündigen. Dann gibt es auch kein Geld von dem Arbeitsamt, weil der Verlust des Arbeitsplatzes durch Dich veranlaßt wurde. Veränderungen im Fachbereich kriegst Du dann nicht mit. Auch wenn es schlimm ist, Zähne zusammen und durch. Die 6 Monate schaffst Du auch noch. |
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Verfasst am: 11.12.2008 14:36 |
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Vielen Dank an euch für die Antworten! |
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