Folgefehler |
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Verfasst am: 22.12.2008 10:16 |
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Hallo an alle,
wie ist das denn mit Folgefehlern, hab meine vorl. Ergebnisse bekommen und war überrascht wie schlecht ich war ;)
Bei der einen Aufgabe in Rewe mit dem Kauf und Verkauf von WP habe ich die Teilaufgabe a) falsch, da ich die Verkäufe schlichtweg übersehen habe, sind dann sofort alle Aufgaben falsch?? Die Zinsen habe ich nämlich mit dem falschen Betrag gerechnet, sonst aber Schaltjahr und Zinstage richtig....
Wäre super wenn da jmd, Bescheid wüsste ;))
Gruß Benny |
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Verfasst am: 22.12.2008 11:50 |
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Hast du die kompletten Unterlagen zurück bekommen? |
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Verfasst am: 22.12.2008 13:55 |
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Nein, hab mir die Lösungen aufgeschrieben und durchgerechnet... ;) |
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Verfasst am: 22.12.2008 15:02 |
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Bei der Wertpapieraufgabe wird mit Folgefehlern gerechnet:
Bei der Berechnung der Stückzinsen c) wird der bei a) eingetragene Nennwert berücksichtigt,
beim Bilanzwert d) werden Nennwert a) Bewertungskurs c) und Stückzinsen d) berücksichtigt. |
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Verfasst am: 22.12.2008 16:27 |
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Mein Problem liegt darin, das ich Nennwert a) 500000 € habe, und so die Folgelösungen größer werden als die Anzahl der vorhandenen Kästen... Besteht da eine Möglichkeit dies geltend zu machen ?? |
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Verfasst am: 22.12.2008 17:14 |
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hast du dir in der Prüfung keine Gedanken darüber gemacht, warum die Kästchen nicht reichen? |
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Verfasst am: 22.12.2008 18:32 |
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Doch, aber bei Prüfungssituationen macht man so manche Dinge die man normal nicht machen würde... Weißt du was man da machen kann?? Gruß |
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Verfasst am: 22.12.2008 19:37 |
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Ist das Ergebnis denn ins Lösungsblatt eingetragen? Dann sollte es kein Problem sein.
Das beste wäre es, bei der mündl. Prüfung den Prüfungsausschuss zu fragen. Die haben, soviel ich weiß, die eingescannten Ergebnisse vorliegen und können dann noch einmal nachschauen, ob der Folgefehler trotz der nicht passenden Kästchen berücksichtigt wurde. |
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Verfasst am: 22.12.2008 20:08 |
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Ich hörte, dass der Prüfungsausschuss gar nichts von den Ergebnissen weiß. Was stimmt denn nun...? :) |
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Verfasst am: 22.12.2008 21:03 |
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Der Prüfungsausschuss nimmt die mündliche Ergänzungsprüfung ab - falls notwendig.
Er stellt das Prüfungsergebnis fest.
Das kann er nur, wenn er von den schriftlichen Ergebnisse weiß! |
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Verfasst am: 23.12.2008 08:59 |
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Eingetragen ist es in jedem Fall, unter Ergänzung eines Lösungskästchens ;)) Bei der IHK hieß es, es gebe keinen Folgefehler... |
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Verfasst am: 23.12.2008 11:19 |
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Das würde meine Rewe Note erklären...
Der Prüfungsausschuss der die mündliche Prüfung abnimmt hat keine Informationen über die schriftlichen Prüfungsergebnisse. Das die Herrschaften die, die mündliche Ergänzungsprüfung abnehmen Informationen haben, bzw. haben müssen, sollte doch eigentlich logisch nachvollziehbar sein, oder? |
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Verfasst am: 24.12.2008 00:24 |
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Also
Prüfungsausschuss der normalen mündlichen Prüfung = weiß keine Ergebnisse
Ausschuss für Ergänzungsprüfung = weiß Ergebnisse
Richtig? Ok. :) |
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Verfasst am: 24.12.2008 12:40 |
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Das ist doch ein und der selbe Ausschuss, für die normale mündliche und die Ergänzungsprüfung die ja auch direkt im Anschluss statt findet. Von daher hat der Ausschuss für die normale mündliche Prüfung die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung!
Bei uns in HH ist es auf jeden Fall so, dass der die Ergebnisse hat. |
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Verfasst am: 24.12.2008 13:07 |
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Bei uns weiß der Prüfungsausschuss in der mündlichen die Ergebnisse des schriftlichen |
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