Berufsschule |
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Verfasst am: 05.03.2009 00:24 |
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also...wir haben ehute in der klasse diskutiert inwiefern die Berufsschulzeugnisse relevant für die zulassung zur Abschlussprüfung sind.
brauch man bestimmte Noten oder darf man bestimmte Noten nicht haben um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden? |
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Verfasst am: 05.03.2009 09:17 |
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Während der Berufsausbildung muss mindestens eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt werden (§ 42 BBiG). In der Ausbildungsordnung wird der Inhalt und Zeitraum der Zwischenprüfung vorgeschrieben.
In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt (§ 34 BBIG). In der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Zugelassen werden Auszubildende, die die Ausbildungszeit zurückgelegt haben, ordnungsgemäß ihr Berichtsheft geführt und an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen haben.
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=2&fachgebietid=11&katid=54&artikelid=184 |
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