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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Brief- oder Buchgrundschuld?!
 
Brain1986
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.04.2009 17:38
Ich hab mal eine Frage,

wie weiss ich wenn ein Grundschuld in Abt.III eingetragen ist und nicht da steht ,ob es eine Brieflose oder Briefgrundschuld ist.

Was es dann nun letztlich für eine ist?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2009 19:00
Der Verzicht auf einen Brief muss im Grundbuch eingetragen werden (§ 1116 BGB).
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2009 19:14
Heisst also ganz einfach:

Bei einer Buchgrundschuld steht definitiv da, dass diese "brieflos" oder "ohne Brief" ist.
Steht nichts da, ist es lt. o.a. § eine Briefgrundschuld.
 

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