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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Frage zu Kreditkündigung durch Kunden
 
austin1
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2009 21:39
Hallo!

Habe ein Problem mit der folgenden Aufgabe:

Vertragsabschluss 15.4.08
Tag der vollständigen Auszahlung des DL 22.04.2008
Festzinsdarlehen ohne Grundpfandrecht.

Ab welchem Datum
a) beginnt frühestens die Kündigungsfrist
b) können die Kunden das DL zurückzahlen, wenn die Kunden wie in a) gekündiget haben.

Lt. Musterlösung a) 22.10.2008 b) 22.01.2009
Aber wieso frage ich mich.

|-------------------------|
22.4 22.10
Sind 6 Monate. Solange ist doch die Sperrfrist.
Sprich ab 23.10 kann man erst kündigen oder?
|-------------------|
23.10 23.01.09
Sprich bis 23.1 ist die Kündigungsfrist.
Also Rückzahlung erst ab 24.1 möglich
Irgendwie steht ich am Schlauch? Was ist nun richtig?

Danke
Grüße
Austin
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2009 22:33
6 Monate nach vollständiger Auszahlung kann der Kunde kündigen - > 22.10.
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2009 10:28
Der 22.10. ist ja bereits der erste Tag im siebten Monat. Also der Kunde muss sechs Monate Sperrfrist abwarten die läuft bis zum 21.10. am 22.10 beginnt dann schon der nächste Monat.
austin1
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2009 10:28
Ok super Danke, habe wohl nur zu kompliziert gedacht.

Grüße
Austin
Eins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.05.2009 10:13
Das ist die AP Sommer 2008.
Ich hab als Lösungshinweis aber bei
a) 23.10.08 und bei
b) 24.01.09!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.05.2009 10:22 - Geaendert am: 05.05.2009 14:10
IHK- Vorläufige Lösungen
a) 22.10.2008
b) 22.01.2009
Eins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.05.2009 11:39
Seltsam, in meinen Lösungvorschlägen von der IHK steht aber 23.10 und 24.01...

Wie kann denn sowas?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.05.2009 14:11
Endgültige Lösungen der IHK
a) 23,10.2008
b) 24.01.2009

Das ist ein Wahnsinn!
austin1
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.05.2009 14:19
Ich habe leider auch nur die Vorläufigen Lösungen.
Das ist ja echt der Wahnsinn.
Aber zum Glück ist ja jetzt alles klar.

Danke
Gruß
Austin1
Eins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2009 11:49
Mit den Fristen kommt man schnell durcheinander.

Wie wird das denn bei der Sperrfristen bei Bausparvertägen und WP verträgen gehandelt?

Wenn ein BSV am 10.05.2000 abgeschlossen wurde, endet die Sperrfrist dann am 10.05.2007 oder schon am 09.05.2007?

Und wenn ein WP-Vertrag abschgeschlossen worden ist mit der ersten Einzahlung am 03.03.2000, endet die Sperrfrist am 31.12.2006 oder am 01.01.07?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2009 13:57
Abschluss BSV am 10.05.2000
Ende der Sperrfrist am 10.05.2007
verfügabr ab 11.05.2007

Beteiligungssparen
Eingang der ersten Rate: am 03.03.2000
Ende der Sperrfrist am 31.12.2006
Vefügabr am 01.01.07 bzw. 1. Werktag im Jahre 2007
fairy88
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2009 23:00
zu AP08
bbl aufgabe 11

wie kommt man denn von 6.5.08 auf den 23.10.08 und den 24.01.09???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2009 18:20
Auszahlung 22.04. + 4 Monate = 22.10. Ablauf der Frist
Kündigung am 23.10.
+ 3 Monate = 23.01. Ende der Kündigungsfrist
frei ab 24.01.
Nena
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.11.2009 20:09
" Abschluss BSV am 10.05.2000
Ende der Sperrfrist am 10.05.2007
verfügabr ab 11.05.2007

Beteiligungssparen
Eingang der ersten Rate: am 03.03.2000
Ende der Sperrfrist am 31.12.2006
Vefügabr am 01.01.07 bzw. 1. Werktag im Jahre 2007 "

FRAGE:
Warum endet die Sperrfrist bei den beiden Verträgen nicht nach demselben Prinzip, sondern beim Beteiligungssparen einen Tag vorher? Gibt es eine Faustregel dafür? Und wie sieht es eig. bei der Sparbuch-Kündigungsfrist aus - wann endet die?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2009 15:22
Das Vermögensbildungsgesetz sieht andere Regelungen als das WoPG vor.
 

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