Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, wie es in IHK-Aufgaben zu handhaben ist.
In einer der vergangenen Prüfungen gab es diesbezüglich Ärger, weil es in der Rewe-Lösung anders gehandhabt wurde als in dem BWL-Teil vorher.
Klar ist, das JÜ und Bilanzgewinn Eigenkapital sind. Aber bei der Berechnung der Bilanzkennziffer ist das Eigenkapital mit seinem langfristigen Charakter relevant. Diesen langfristigen Charakter hat der Bilanzgewinn nicht, da er bald ausgeschüttet wird.
Daher steht in der IHK-Formelsammlung bei Bilanzkennziffern, dass der Bilanzgewinn als kurzfristiges Fremdkapital zu nehmen ist.
Beim JÜ ist es noch unklar, welcher Teil im Unternehmen verbleibt und welcher ausgeschüttet wird. Eine klare Vorgabe der IHK, wie in Prüfungen zu verfahren ist, gibt es noch nicht.___________________________________________________
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