Wohnungsbauprämie beantragen |
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Verfasst am: 08.05.2009 18:29 |
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Habe gehört, dass man ab 2009 die Wohnungsbauprämie nicht mehr jährlich beantragt, sondern nur einmal beantragen muss in der gesamten laufzeit? Stimmt das? Oder beantragt man die Wohnungsbauprämie wie bisher?? |
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Verfasst am: 08.05.2009 22:40 |
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Wohnungsbau- Präminengesetz
§ 4 Prämienverfahren allgemein
(1) Der Anspruch auf Prämie entsteht mit Ablauf des Sparjahrs. Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind.
(2) Die Prämie ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr (Absatz 1) folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind |
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