Überweisungsfristen |
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Verfasst am: 09.05.2009 19:17 |
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Kunde gibt Überweisung am 20.11 ab. Wann muss das geld spätestens beim Kunden!! sein?
Für mich am 26.11 . Überweisungsfrist beginnt am 21.11 und läuft bis zum 25.11 (Geld auf dem Konto beim KI) und dann noch + 1 Tag für transaktion auf das Kundenkonto !!
Müsste doch so stimmen oder ? |
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Verfasst am: 09.05.2009 19:46 |
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Hmm.. also erstmal sinds ja 3 Bankarbeitstage, die mit Ablauf des Tages an dem die Überweisung eingereicht wird, beginnt.
Das heißt meiner Meinung nach:
Do, 20.11.2008 (?) Abgabe
Fr, 21.11.2008 1. Tag der Frist
Sa, 22.11.2008 -
So, 23.11.2008 -
Mi, 24.11.2008 2. Tag der Frist
Do, 25.11.2008 3. Tag der Frist
+ 1 Tag Gutschrift
Freitag, 26.11.2008 Buchung mit Valuta 25.11.2008
Wär jetz meine Lösung. |
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Verfasst am: 09.05.2009 21:42 |
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ja, so sehe ich das auch immer.
+ 3 banktage
+ 1 tag für die gutschrift.
letztes jahr war in den programmierten fragen bei sbl so ne aufgabe, da wurde gefragt bis wann spätestens der betrag auf dem konto des begünstigten sein muss.
die ihk hatte als lösung allerdings nur die +3 tage. also in dem fall den 25. hab ich auch nicht so recht verstanden.
was ist denn nun richtig?? |
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Verfasst am: 10.05.2009 09:46 |
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Ich kenne dieses Problem.
Die Aufgaben kommen mir bekannt vor, so z.B. die bundeseinheitliche ZPA Beispiele, AP Winter 2003/04 Nr. 4 oder AP Winter 2005/06 Nr. 3 in Bankwirtschaft programmiert.
Bei AP Wi 2003/04 4. Aufgabe wurde dann eben anerkannt 25.11. (Di.) und 26.11. (Mi.).
Zu unterscheiden ist fragetechnisch der Eingang beim KI des Begünstigten und auf dem (Kunden)Konto des Begünstigten. Hier wird dann gutgeschrieben, jedoch mit Wertstellung Vortag ("Gutschrift des Betrages innerhalb eines Geschäftstages mit Datum des Tages an dem der Betrag dem KI zur Verfügung gestellt worden ist"). Dies ergibt sich aus den anzuwendenden rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema.
Da dies scheinbar die Azubis immer wieder verwirrt, hat man zumindest in der Vergangenheit beides anerkannt. Wenn die Aufgabenstellung deutlich formuliert wird, würde hier aber Abhilfe geschaffen.
Bei AP Wi 2005/06 3. Aufgabe war die Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten spätestens am 09.11. durchzuführen, Eingang bei der anderen Bank spätestens 08.11. |
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