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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

pfändbarer Gehaltsanteil!!!
 
Chrissie2809
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 13:21
Ich habe die Aufgaben hier und es wurde nach dem pfändbaren Gehaltsanteil gefragt!!!!!
Jayr
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 13:23
Also Gehalt - Pfandfreibetrag - 3/10 Restbetrag = Lösung
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2009 13:39
monatliches Nettogehalt ...............1.454,00 €
./. unpfändbarer Grundbetrag ...........985,15 €
./. (1.454-985,15) • 30 %....................140,66 €
---------------------------------------------------------------
= pfändbar.............................................328,19 €
Lea86
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 13:45
Herr Hermann wissen Sie was bei der Aufgabe mit dem Sparbuch das abgetreten oder verphändet werden soll richtig ist?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2009 14:27
Spareinlagen beim kredigewährenden Institut können nur verpfändet werden.
Spareinlagen bei anderen KI können sowohl geüfändet als auch abgetreten werden.
 

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