Prüfung verhauen |
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Verfasst am: 13.05.2009 22:36 |
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Hi ich glaub ich hab Rewe , obwohl eigentlich einfach irgendwie verhauen.was passiert wenn ich da jetzt unter 50% sein sollte? wie geht es weiter? wird das eventuell mit den anderen prüfungen verrechnet oder müsste ich dann sofort in die nachprüfung? |
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Verfasst am: 13.05.2009 22:39 |
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Die Frage stelle ich mir auch.
Ich habe in Rechnungswesen nur 38 Punkte und in Wiso nur 46 Punkte...also zwei fünfen...ich kann nicht mehr :-(((( |
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Verfasst am: 13.05.2009 22:41 |
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Wird verrechnet - mache dir keine Sorgen!!!!!!!!!!!!! Das musst du mit einer anderen Prüfung ausgleichen und nichts passiert.
Mir geht es genauso, nur, dass es mich in WL getroffen hat... werden wohl 47-49% oder so, aber dafür in RW 76% und BBL knapp 90% oder so... Das müsste zum Ausgleichen reichen... |
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Verfasst am: 13.05.2009 22:52 |
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Leider habe ich keine Prüfung zum Ausgleich :( |
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Verfasst am: 13.05.2009 22:58 |
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also müssen dann alle schriftlichen prüfungen zusammen über 50% sein oder wie? bist du dir da sicher,dass es verrechnet wird?und wie läuft das ab mit der verrechnung? |
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Verfasst am: 13.05.2009 22:59 |
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Habe grad den Notenrechner entdeckt:http://www.bankazubi.de/fachwissen/rechner/index.php
Wenn alle Noten "verrechnet" werden, dann könnte ich es schaffen.Aber bei zwei fünfen, muss ich eh eine mündl. Nachprüfung machen,oder?
Oh man, hoffentlich kann ich in Wiso noch 4 Pünktchen zusammenkratzen :) |
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Verfasst am: 13.05.2009 23:01 |
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Wie wird denn eigentlich Bankwirtschaft genau bewertet? IEs gibt ja insgesamt 200 Punkte. Dann müssen wahrscheinlich 100 Punkte insgesamt erreicht werden, oder? |
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Verfasst am: 13.05.2009 23:36 |
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Was AktenzeichenXY schreibt ist kompletter Unsinn.
Bitte hier nicht Halbwissen posten, und alle verrückt machen.
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.
Ergebnisse können generell durch andere Fächer nicht ausgeglichen werden.
Erreicht ein Prüfling in einem Fach nicht die 30% Marke und ist somit seine Leistung in dem Fach mit "Ungenügend" bewertet worden kann keine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt und auch keinerlei Notenausgleich gemacht werden.
Zum Thema mündliche Ergänzungsprüfung:
Hierbei muß die Differenz die zur Note ausreichend fehlt doppelt wieder reingeholt werden.
Beispiel:
Leistung Rechnungswesen 47% das heißt in der mündlichen Ergänzungsprüfung müssen mindestens 56% (doppelte Differenz zu 50%) erreicht werden damit die Prüfung als bestanden gilt. |
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Verfasst am: 14.05.2009 02:02 |
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huhu ich habe da auch mal eine Frage!
ich habe den Notenrechner benutzt
und folgendes angegeben:
51 Punkte BWL insgesamt
50 Punkte Rewe insgesamt
und 30 Punkte WiSo ....
Ich bin leider letztes Jahr durchgefallen
die BWL Punktzahl ist bei mir korrekt, denn ich hab dieses letztes Jahr knapp bestanden.
Rewe und WiSo musste ich nochmal schreiben.
Habe mir diese Punktzahlen jetzt mal für den schlimmsten Fall "ausgedacht" ...
der Notenrechner sagt folgendes : Infos zur schriftliche Prüfung:
- Gesamtpunktzahl: 182
- Bewertung in Prozent: 45.5 %
- Note: mangelhaft
Infos zur mündliche Prüfung:
- Die nächstbessere Note gibt es ab 50 % (ausreichend).
- Um auf diese Prozentzahl zu kommen, benötigst du 58 % in der mündlichen Prüfung.
- Ein "Mangelhaft" zu halten, sollte auf keinen Fall dein Ziel sein. Streng dich also an.
Ich habe auch die mündliche Prüfung schon im Januar 2009 abgelegt und eine 3 mit 70 % gemacht.
Heißt dies also, dass ich dann mit den Punktzahlen im schriftlichen Teil trotzdem bestanden habe?
Kann mir das nicht wirklich vorstellen....
Wäre lieb wenn mir jemand weiter helfen kann... |
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Verfasst am: 14.05.2009 06:58 |
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Hallo leute, ich hätte mal eine frage: was ist, wenn ich in einem fach weniger als 30% habe, aber alle anderen bestanden. muss ich dan die ganze prüfung nochmal schreiben oder nur die < 50%? hab bei wiso ein ganz blödes gefühl :( ...
würd mich freuen, wenn sich da jemand auskennt! |
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Verfasst am: 14.05.2009 08:19 |
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@Sunny
Du hast bei Deinem geposteten Ergebnis die Prüfung ohne mündliche Ergänzungsprüfung bestanden.
@Mhh
Falls Du einmal unter 30% erreichst hast und in den anderen ‘Fächern mindestens 50% muß von Dir nur die Prüfung mit unter 30% nochmal abgelegt werden.
Prüfungsfächern die mit über 50% abgelegt wurden, können aber theotetisch bei der nächsten Prüfung auch nochmal mit abgelegt werden.
Man muß aber Fächer in denen mindestens die Prüfungsnote "ausreichend" erreicht wurde nicht noch einmal ablegen.
Falls es weitere Fragen gibt, fragt einfach bei fachlichen Themen helfe ich gerne auch wenn ich ja eigentlich nix mehr hier im Forum schreiben wollte :-))) |
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Verfasst am: 14.05.2009 09:04 |
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Vielen lieben dank für die schelle antwort ...
bist du dir sicher, wenn ja, bin ich gerade sehr gflücklich :)!
hab die ganze nacht kein auge zugetan deswegen :(! |
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Verfasst am: 14.05.2009 09:13 |
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@mhh
Ja ich bin mir sicher.
Habe selber schon IHK-Prüfungen abgenommen, und gebe bei uns Schulungen zur Prüfungsvorbereitung.
Aber warte erstmal ab in den allermeisten Fällen ist man durch Folgefehler, gestrichene Aufgaben etc... wesentlich besser als nach der Prüfung angenommen.
Wenn Du mindestens 30% erreicht hast, brauchst Du das Prüfungsfach ja nicht noch einmal schreiben und Du hast die Prüfung direkt geschafft. |
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Verfasst am: 14.05.2009 09:38 - Geaendert am: 15.05.2009 11:32 |
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Man ist erst durchgefallen wenn
- dreimal die Note 5 oder
- einmal die Note 6
Ergänzungsprüfung, wenn zweimal die Note 5, wie oben bereits erwähnt.
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=16544&forumid=5 |
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Verfasst am: 14.05.2009 20:13 |
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Also ich habe auch noch eine kurze Frage dazu. Mache mir grad ein kleines bisschen Sorgen.
Ich musste die Prüfung dieses Jahr auch nochmal schreiben, da ich im Winter in ReWe 29% und in BWL 46 % hatte. In WISO hatte ich 71%. Nun ist die Prüfung hinter mir und ich hab ReWe laut den vorläufigen Lösungen mit ca 70% bestanden. Bei BWL bin ich mir nicht sicher, da ich den Programmiertden Teil bisschen verhauen habe. Konventionell war ganz gut. Hab nun bedenken, dass ich eventuell in BWL knapp unter 50 % komme. Ich habe mal gehört, dass man in BWL mind. 50% haben muss um nicht in eine mündliche Nachprüfung zu müssen.
Mir ist klar, wenn man in Rewe oder WISO einmal unter 50& hat und den Resst darüber, dass die Prüfung dann bestanden ist. Aber wie das nun in BWL ist, ist mir wie gesagt bisschen unklar.
Meine Ergebnisse werden also in etwa so aussehen:
WISO: 71%
ReWe: ca. 70% (auf keinen Fall unter 50%)
BWL (mit Pech) unter 50% (aber auf jeden Fall über 30%)
Wäre die Prüfung mit dieser Konstellation bestanden?
Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen, dann kann ich heute auch gut schlafen...
Danke und Gruß |
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Verfasst am: 14.05.2009 20:27 |
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Die Prüfung wäre dann bestanden, wie Herr Herrmann oben schon schrieb. (Ich unterstelle jetzt mal, dass die mündliche Prüfung auch über 49% war) |
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Verfasst am: 14.05.2009 20:37 - Geaendert am: 14.05.2009 20:37 |
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Oh man genau das wollte ich hören... jap, die Mündliche habe ich sehr gut hingelegt.
Vielen Dank für die Info. Jetzt reiss ich erstmal ein Fass auf!!!
Also, wer will... bei mir gibt es Freibier ;-)
Wünsche natürlich allen anderen hier, dass sie auch bestanden haben!!! |
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Verfasst am: 15.05.2009 10:07 |
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@badewanne
Wenn ich schon einmal durch die Prüfung gefallen wäre und in der Folgeprüfung ein so hervorragendes Erbeniss wie Du gezaubert hätte, würd ich auch erstmal feiern gehen und ein Fass aufreissen!
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg auf der Jobsuche! |
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Verfasst am: 15.05.2009 22:18 |
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@B-Man:
Da noch keine Schimpfkanonaden losgegangen sind, hat vermutlich niemand die Ironie aus deiner Antwort herausgelesen - Herzlichen Glückwunsch ;-) |
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Verfasst am: 15.05.2009 23:36 |
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Ach auf dieses Level lass ich mich gar nicht herab... Ich habe bereits das Angebot für meine unbefristete Übernahme (nicht nur die Abschlussprüfung zählt, sondern auch wie man sich im Betrieb gibt und welche verkäuferischen Fähigkeiten man mit sich bringt).
Das war mein Kommentar zu diesem geistreichen Beitrag. |
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