Riester Nr. 10 |
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Verfasst am: 15.05.2009 15:29 |
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Was haltet ihr davon?
Zu Aussage 5
Auch richtig.
Selbstverständlich spielt die Laufzeit eine große Entwicklung bei der Riesterrente umso länger umso größere die Kurschancen und regelmäßige Zinserträge bis Inanspruchnahme möglich.
Die Riesterrente kann man schon mit 60 Jahren oder mit Beginn der gesetzlichen Alterrente in Anspruch nehmen. Die 5 Jahre Laufzeit zwischen dem 60 und 65 Lebensjahr spielen noch eine große Rolle
(Siehe auch Union-Investement UniProfiRente Quelle: http://privatkunden.union-investment.de/-snm-0184233354-1242386205-009fd00000-0000000007-1242386541-enm-pifs/uprorent/uprorent.pdf?nm_caller=infobox)
Zu Aussage 2,
- Das ist richtig, die Zulage steht nämlich jedem zu der 4% von seinem sozialversicherungspflichtigen Einkommen einzahlt. Die Zulage wird deswegen nicht mehr und nicht weniger, also 154€ egal wie hoch das Einkommen ist. Jeder Bürger der ein Einkommen aus unselbstständiger Arbeit erzielt ist auch sozialversicherungspflichtig und damit förderfähig. Aber auch z.B. Arbeitlose. |
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Verfasst am: 15.05.2009 19:33 |
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zu 2:
da steht aber sie steht jedem bürger zu und das stimmt nicht. selbstständige zum beispiel sind nicht fürderfähig.
zu 5:
klar spielt die laufzeit eine rolle, aber die laufzeit vereinbart ja nicht erst bei beginn der auszahlphase, sondern bei vertragsschluss. |
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Verfasst am: 15.05.2009 20:50 |
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Aja ok Danke |
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Verfasst am: 17.05.2009 09:29 |
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zu 2.
Auch ist die Förderung nicht gleich hoch. Durch die Günstigerprüfung erhalten Personen mit hohem Einkommen hohe steuerliche Entlastung. |
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Verfasst am: 18.05.2009 12:51 |
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@ Herrmann:
Zitat:
"Die Zulage wird deswegen nicht mehr und nicht weniger, also 154€ egal wie hoch das Einkommen ist."
Es stand in der Aussage nicht, dass die FÖRDERUNG immer gleich hoch ist, sondern die ZULAGE! |
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Verfasst am: 18.05.2009 21:14 - Geaendert am: 18.05.2009 21:16 |
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Da die Riesterzulage eine staatliche Altersvorsorgeförderung ist, steht sie jedem Bürger in gleicher Höhe unabhängig von seinem Einkommen zu."
Ein Bürger bekommt 154 €, der andere auch noch die Kinderzulage dazu.
Der andere Bürger ist ein Selbstständiger bekommt 0 €.
Damit ist falsch "in gleicher Höhe" |
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