Abgeltungssteuer - mündliche Prüfung 2009 |
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Verfasst am: 09.06.2009 22:32 |
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Hallo Leute,
wollt mal fragen inwiefern Ihr euch mit der Abgeltungssteuer für die mündliche Prüfung befasst?
Bei uns haben die Lehrer gemeint, dass alles noch so "frisch" sei, deshalb können sie es sich eher nicht vorstellen..
was meinst Ihr? |
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Verfasst am: 09.06.2009 23:03 |
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Die Abgeltungsteuer ist seit 6 Monaten eingeführt. Deshalb sollte man schon den Unterschied zu ZASt kennen. |
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Verfasst am: 10.06.2009 09:06 |
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Wenn du z. B. einen Fall zur Geldanlage hast und dem Kunden die Steuern erklären musst/sollst, dann musst du klar die AGST erklären... |
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Verfasst am: 11.06.2009 11:14 |
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Ebenso sollte man erklären können, wie der Kunde den Auftrag erteilen kann, die Kirchensteuer als Abgeltungsteuer abziehen zu lassen und wie sich dies auf die Kapitalertragsteuer auswirkt. |
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Verfasst am: 11.06.2009 22:22 |
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Wie funktioniert das genau mit der Kirchensteuer?
entweder wird doch dem KI der auftrag erteilt oder im Rahmen der EKSt-Erklärung wirds abgeführt.?
stimmt das, dass bei abzug durch KI ein "ermäßigter" Satz von 24,51 % greift`? |
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Verfasst am: 12.06.2009 10:39 - Geaendert am: 12.06.2009 10:42 |
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Bei 9 % Kirchensteuer
100 % : 4,09 = 24,449877 %
besser:
Bruttoertrag : 4,09
Bei 8 % Kirchensteuer
100 % : 4,08 = 24,509803 %
besser:
Bruttoertrag : 4,08
Auf schriftlichen Antrag des Kirchensteuerpflichtigen gegenüber seiner Bank wird die Kirchensteuer mit Wirkung zum 01.01. des Folgejahres einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Im Rahmen der Abgeltungsteuer wird die Kirchensteuer wie der Solidaritätszuschlag gekappt. |
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