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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Geschlossene Beteiligungen
 
Die_Nina
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.11.2009 15:07
Ich habe mal gehört, dass eine Beteiligung, bzw. ein geschlossener Fond besser in der Rechtsform KG, anstelle von GbR emittiert werden soll...

Kann mir nur nicht erklären, warum das so ist...?!?

Ich bitte um Hilfe!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2009 17:33
Für GbR gilt das BGB, für KG gilt HGB.
Die_Nina
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.11.2009 10:17
Ok... soweit so gut.... aber welcher Nachteil entsteht mir daraus konkret?
Was bedeutet das folglich für mich, wenn ich Geld investiere?
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.11.2009 13:43 - Geaendert am: 17.11.2009 13:45
Es ist bei den verschiedenen Gesellschaftsformel immer wichtig, die Haftung zu klären.

BGB = jeder Gesellschafter haftet voll (auch mit sienem Privatvermögen)

KG = Komplementär (voll), Kommanditist (mit seiner Einlage)

Sie würdenn bei Investitionen bei der KG als Kommanditist auf Ihre Einlage beschränkt haften, bei der BGB voll (auch mit Ihrem Privatvermögen)
 

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