AP S08 Bankwirtschaft A8 |
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Verfasst am: 19.11.2009 19:29 |
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Norbert Beusen, Kunde der Kreditbank AG,besitzt 200 Aktien der Pharma AG.
Die Pharma AG schüttet eine Bruttodividende von 1,50 € je Aktie aus.
Der Freistellungsauftrag von Herrn Beusen bei der Kreditbank AG ist bis auf 90,00 € ausgeschöpft.
Ermitteln Sie...
a) die Kapitalertragssteuer
b)den Solidaritätszuschlag
c) den Gutchriftsbetrag für Herrn Beusen
Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke euch!
Als Ergebnis müsste rauskommen a)24 b)1,32 c)274,68 |
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Verfasst am: 19.11.2009 20:22 |
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Bruttodividende = 1,50 € * 200 = 300,00 €
./. freigestellt durch FStA 90,00
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= KESt-Pflichtig 300-90 = 210,00 €
./. 25 % KESt = 52,50 €
./. 5,5 % SoliZ = 2,88 €
+ freigestellt 90,00 €
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Gutschrift 244,62 € |
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Verfasst am: 19.11.2009 21:08 |
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Deine anderen Ergebnisse hängen mit der Änderung bezügl. Abgeltungssteuer zusammen! |
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Verfasst am: 19.11.2009 21:10 |
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alles klar, danke euch! |
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Verfasst am: 20.11.2009 11:32 |
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Ich muss mich mal hier einklinken.
Ich versteh einfach nicht, wie man auf die Ergebnisse kommt.
Sowohl mit Abgeltungssteuer nicht, als auch mit den damaligen 30% noch.
Desweiteren hab ichs schon mit der Nettodividende probiert (da ja hier nur die Bruttodividende ausgewiesen ist) und ich habe auch schon das Halbeinkünfteverfahren berücksichtig...ich komm einfach nicht drauf:( Kann mir jemand helfen? |
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Verfasst am: 20.11.2009 16:14 |
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Rechnung vor 2009
Bruttodividende = 1,50 € * 200 = 300,00 €
./. freigestellt durch FStA 90 €* 2 = 180,00 €
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= KESt-Pflichtig 300-180 = 120,00 €
./. 20 % KESt = 24,00 €
./. 5,5 % SoliZ = 1,32 €
+ freigestellt 180,00 €
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Gutschrift 274,68 € |
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Verfasst am: 21.11.2009 11:17 - Geaendert am: 21.11.2009 11:18 |
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Vielen Dank für die Lösung. |
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Verfasst am: 21.11.2009 11:19 - Geaendert am: 21.11.2009 11:22 |
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Es geht um KEst und nicht um ZASt, es sind ja keine Zinserträge. - durch die Korrektur des vorherigen Beitrags wohl erkannt! |
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Verfasst am: 28.04.2010 14:45 |
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versteh bei der lösung das "90*2" einfach nicht. gabs da ne andere regelung bei den freistellungsaufträgen????
weil es müssten doch jetzt nur die 90 euro abgezogen werden, richtig? |
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Verfasst am: 28.04.2010 19:41 |
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Im Jahre 2009 galt noch das Halbeinkünfteverfahren bei Aktienerträgen. |
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Verfasst am: 28.04.2010 23:15 |
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lustig, genau die aufgabe wollte ich auch die tage hier mal posten weil ich nicht auf das ergebnis kam... :-) |
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