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Verfasst am: 19.11.2009 21:11 |
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Hallo,
hab ne Frage und hoffe mir kann hier jemand helfen.
Wenn ich das EK einer AG berechne ist mir klar das ich den Bilanzgewinn vernachlässige weil er kurzfr. FK darstellt.
Ich hatte jetzt aber bei 2 verschiedenen AP eine GmbH mit einem entsprechendem JAHRESÜBERSCHUSS! Bei einer wurde dieser mit zum EK gezählt und bei der anderen nicht!
Es war auch kein Hinweis darauf vorhanden, dass das Unternehmen den Gewinn ausschütten oder ähnliches will!
Bin nun ein wenig verwirrt, lass ich jetzt einfach immer Bilanzgewinn, JÜ, usw... raus oder doch nicht? |
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