AP Wi 05/06 WiSo |
|
|
Verfasst am: 22.11.2009 15:13 |
|
|
Die Teka GmbH möchte ihre Forderungen im Wege des gerihtl Mahnverfahrens geltend machen. Bei welchem Gericht muss die Teka GmbH den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen?
Richtige Lösung: Bei dem für den Geschäftssitz der Teka GmbH zuständigen Amtsgericht."
Warum?
Ich dachte, dass bei einem Verbrauchergüterkauf immer der Ort des Verbrauchers maßgeblich ist..
Helft mir bitte. Ich stehe auf dem Schlauch.... |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2009 16:35 |
|
|
Zuständig ist i.d.R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller (!) seinen Wohnsitz/Sitz hat.
Ferner gibt es dann je nach Land Verordnungen, die die Zuständigkeit aus Mahnverfahren einem zentralen Gericht zuweisen (z.B. in Bayern zuständig zentrales Mahngericht in Coburg). |
|
|
|