Haftung Kreditkarte |
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Verfasst am: 24.11.2009 13:50 |
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Also uns wurde beigebracht, das es die 50 € Haftung nicht mehr gibt, aber auch keine andere betragsmäßige Grenze.
Was meint ihr? |
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Verfasst am: 24.11.2009 13:51 |
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Seit 1.11. auf 150 EUR angehoben.
Wird auch schon im Thema des entsprechenden Fall diskutiert.. ;) |
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Verfasst am: 24.11.2009 13:53 |
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was ist das denn für eine scheiße :D |
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Verfasst am: 24.11.2009 13:54 |
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Was ich schon im anderen Thread geschrieben habe:
Ich lach mich schlapp, wenn nur 150€ richtig ist. |
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Verfasst am: 24.11.2009 13:54 |
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Also wir haben das noch mit dem 50 € gelernt und das hab ich auch geschrieben |
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Verfasst am: 24.11.2009 13:57 |
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is des ganze net eh a bisl schwammig.
es gilt ab 2009/11/1
die prüfung wird aber meines wissens schon im frühjahr erstellt. wie kann sowas "aktuelles" im bezug stehn mit der akt. prüfung? |
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Verfasst am: 24.11.2009 13:57 |
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Uns wurde gesagt, dass wir alles neue können müssen, was bis zum 01.01.2009 aktualisiert wurde. Da der 01.11. deutlich danach liegt, sollte die alte Regelung mit den 50 € als richtig gelten...hoffentlich |
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Verfasst am: 24.11.2009 13:58 |
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50,00 ist schon seit 2005 nicht mehr. danach war erstmal 0,00 außer bei bargeldverfügung durch fremde bei grob fahrlässiger handhabung muss man bis zum limit pro woche haften, wenn die meldung noch nicht gemacht wurde... bei meiner bank wäre das eine zusätzliceh haftung von 3500,00... und das mit 150 euro ist erst seit 01.11.2009 so, also denk ich mal beides wäre richtig.
Die Daten hab ich aus der Bank und von cardprocess selber ;-) |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:00 |
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Im Bankbetriebswirtschaftsbuch steht aber auch 50€, soo alt kann das ja dann noch gar net sein ;-) |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:00 |
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@cHris1612 , den gleichen wissenstand hab ich auch.
hab das auch so geschrieben das ab 2005 keine haftung wenn nicht fahrlässig ... usw. |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:00 |
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die neue haftung mit 150 war mir bekannt, hab sie aber in der prüfung vergessen und 50 euro genommen.
das die haftung zwischenzeitlich mehr oder weniger war als diese beträge ist mir 100% neu. |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:24 |
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na ich mein eine kreditkarte ist eine charge card oder eine credit card...die meisten wahrscheinlich credit...
also zählt das doch gar nicht oder? das ist doch für die normale ec karte die regelung |
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Verfasst am: 26.11.2009 10:33 |
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Soweit ich weiß, gilt aber noch die alte Form mit 50 € Haftung für die AP. So hat unser Lehrer zumindest mal gesagt. Weil Gesetzesänderungen und solche Sachen kommen erst eine oder 2 Prüfungen später dran. |
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Verfasst am: 27.11.2009 18:41 |
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Zu uns wurde gesagt; in der Prüfung wird aktuelle Rechtslage abgefragt.
Ich habe 150 € und das viele KI´s aber bei der alten Grenze von 50 bleiben.
Ich denke sie werden beides gelten lassen, kann mir nicht vorstellen, dass sie das aktuelle nicht werten. |
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Verfasst am: 29.11.2009 20:01 |
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Laut IHK ist weder 50€ noch 150€ richtig. Ich weiss nicht mehr, was deren Lösung war. Aber ich glaube, dass der Kunde gar nicht haften muss.
Aber vielleicht habt ihr ja pfiffige Lehrer, die auch 50/150€ gelten lassen :-) |
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