Kompletter BBL 2.Teil |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:11 |
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Leute, es ist doch nicht zuviel verlangt wenn diese, die Ihre Aufgabensätze nun schon mitbekommen haben, diese auch online stellen. Jeder tippt eine Aufgabe ab und alle anderen sind auch zufrieden, wir müssen eh noch warten bis die richtigen Lösungen online gestellt werden.Also BITTE.
Hier schon mal ein paar.Es wäre echt schön und vor allem fair die restlichen auch noch abzutippen.
AUFGABE 9
Ihr Kunde Herr Schmalz möchte sich über Aktien informieren.
Er hat keine Erfahrungen.
Welche Rechte hat er als Aktionär?
Als Aktionär ...
1. bestellen Sie den Vorstand und überwachen die Geschäftsleitung.
2. haben Sie in der HV ein eingeschränktes Auskunftsrecht
3. haben Sie das Recht auf Teilnahme an der HV
4. haben Sie ein Recht zum Bezug neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen, das nicht ausgeschlossen werden kann
5. haben sie immer Anspruch auf Verteilung des JÜ unter den Aktionären
6. haben Sie Recht auf Anteil am Liquidationserlös, falls die Ag in Insolvenz geht
AUFGABE 12
Ausgangssituation: Kunde besitzt Investmentanteile eines Aktienfonds.
Kunde wundert sich warum er bislang nicht zur HV eingeladen wurde. Beraten sie über "mögliche" Akktionärsrechte bei Fondsanteilen.
1. Da sich die Aktien im Besitz der Clearstram Banking AG befinden, nimmt sie als Aktionärin an der HV teil
2. Da sich die Aktien im Vermögen des Fonds befinden, müssen die Aktiengesellschaften nur alle 2 Jahre eine ordentliche HV durchführen
3. Die Kapitalanlagegesellschaft kann ohne schriftl. Vollmacht der Inhaber der Fondsanteile die Stimmrechte aller im Sondervermögen befindlichen Aktien ausüben
4. Mit dem Erwerb der Fondsteile haben Sie ihr Stimmrecht an die Depotbank der Fonds abgetereten und könen daher nicht an der HV teilnehmen
5. Da die Fondsanteile bei uns im Depot gebucht sind übt die Kreditbank stellvertretend die Rechte aus
6. Da das Recht zur Teilnahme an der HV der im fonds vertretenen aktiengesellschaften der kapitalanlagegesellschaft zusteht können sie ihr Recht nicht persönlich wahrnehmen
AUFGABE 13.
Ihr Kunde hat in der Zeitung gelesen, das die Elektro-AG neue Aktien emittiert. Die Platzierung erfolgt im Bookbuilding-Verfahren. Konsortialführer ist die Handelsbank AG.
Kunde hat Fragen zum Verfahren.
1. Beim Bookbuilding-Verfahren legt die Elektro-AG zu Beginn des Emissionsverfahrens einen Emissionskurs fest zu dem Sie die neuen Aktien erwerben können.
2. Beim Bookbuilding-Verfahren sind Interessenten aufgefordert, Kaufangebote innerhalb einer festgelegten Preisspanne anzugeben.
3. DEr Emissionspreis wird beim Bookbuilding-Verfahren auf Basis eines Rating der Handelsbank AG festgelegt.
4. Der Konsortialführer nimmt ihr Gebot entgegen. Der endgültige Preis orieentiert sich an der Nachfrage der neuen Aktie.
5. Das Bookbuilding-Verfahren ist für Anleger vorteilhaft, da sie in jedem fall neue aktien erhalten wenn sie ein Angebot abgegeben haben.
6. Wenn die Anleger weniger neue Aktien nachfragen, als ausgegeben werden sollen, dann erhalten Sie von den überzähligen Aktien einen Anteil ohne Zuzahlung
AUFGABE 5
Ihr Kunde Markus Brunnbauer ist Inhaber der Textilreinigung Brunnbauer GmbH. Er hat sich bereit erklärt, für seinen 20Jahre alten Sohn Sebastian Brunnbauer im Rahmen einer Autofinanzierung eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Hr Brunnbauer informiert sich bei Ihnen über die Bürgschaft
1. Die Bürgschaft kann auch mündlich vereinbart werden, da Hr Brunnbauer mit der Textilreinigung im Handelsregister eingetragen ist.
2. Die Übernahme der Bürgschaft bedeutet für Hr. Brunnbauer, dass er auch für sämtliche künftige Verbindlichkeiten seines Sohnes haftet.
3. Hr Brunnbauer muss als Kaufmann die Bürgschaft ohne betragliche Begrenzung übernehmen, damit eine schnelle Anpassung der Bürgschaft an die finalziellen Verhältnisse des Kreditnehmers erfolgen kann.
4. Bevor Hr Brunnbauer als Bürge in Anspruch genommen werden kann, darf er von der Kreditbank AG verlangen, dass diese die Zwangsvollstreckung in das Vermögen seines Sohnes betreibt.
5. Hr Brunnbauer kann aus seiner selbstschuldnerischen Bürgschaft in Anspruch genommen werden, wenn die Bank die Hauptverbindlichkeit fällig gestellt hat. |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:22 |
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Danke für das abtippen... ich konnt die aufgaben leider nicht mitnehmen.. hoffe es werden sich dir noch ein paar anschließen... :) |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:28 |
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Ich konnte ebenfalls keine mitnehmen von daher bin ich sehr dankbar, wenn sich noch ein paar mehr leute überwinden könnten ne aufgabe abzutippen!^^ |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:30 |
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die sind nicht abgetippt , sondern ausm forum zusammenkopiert ;) |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:31 |
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Ich hab auch nie gesagt dass ich diese abgetippt habe ! Genau aus diesem Grund frage ich ja, ob vielleicht jemand so nett wäre... |
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Verfasst am: 24.11.2009 14:35 |
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Ich finde gut das emand versucht hier mal ein bisschen struktur reinzubringen... also Dankeee... |
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Verfasst am: 24.11.2009 16:05 - Geaendert am: 24.11.2009 19:07 |
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-gelöscht- |
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Verfasst am: 24.11.2009 16:26 |
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danke für die Aufgaben!! |
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Verfasst am: 24.11.2009 16:51 |
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vielen lieben Dank das dir die Mühe gemacht hast,
wirklich super lieb!!!! |
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Verfasst am: 24.11.2009 20:56 |
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Hey, wieso wurden denn hier nur ein paar Aufgaben eingestellt :-(? Ich gehöre zu den Unglücklichen die ihre Aufgabenbögen nicht mitnehmen durften.... kann nicht wirklich jemand die schnell scannen und bei nem Portal uploaden? oder gern auch mir schicken an
frau.pu@emailn.de
Das wäre sooooo super! Dann könnte ich das Ergebnistool nutzen!
Daaaaaaaankeeeee :-) |
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