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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Anfechten, aber wie?
 
Doerdi
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2009 12:02
Macht es Sinn, Nr. 9 anzufechten?
Und wenn ja, wie macht man das?

viel Erfolg heute mittag
daor48282
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2009 12:13
Würd mich auch mal interessieren. Hätte da auch zwei Aufgaben anzufechten ...
Rob55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2009 17:50
mich auch... son scheiss.
E88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.11.2009 08:51
Hallo zusammen,

ich denke dass Nr 15 (2800) falsch ist. Die Grunderwerbsteuer wird doch von 180.000 € berechnet (demnach 6300)anzamt nachgefragt, die haben sich meiner Meinung angeschlossen. Laut § 2 Grunderwerbsteuergesetz (mit Verweis auf BGB). Hat derjenige extra nachgeguckt.
Kann da jemand was zu sagen? Sind immerhin 6 Punkte!!!

Grüße
sternschnuppe1
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2009 08:59
§ 2 Grundstücke
(1) Unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Jedoch werden nicht zu den Grundstücken gerechnet:
1.Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören,
2.Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen,
3.das Recht des Grundstückseigentümers auf den Erbbauzins.
(2) Den Grundstücken stehen gleich
1.Erbbaurechte,
2.Gebäude auf fremdem Boden,
3.dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte im Sinne des § 15 des Wohnungseigentumsgesetzes und des § 1010 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(3) Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke, die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, so werden diese Grundstücke als ein Grundstück behandelt. Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf einen oder mehrere Teile eines Grundstücks, so werden diese Teile als ein Grundstück behandelt.

wo genau soll da jetzt ein anfechtungsgrund drinstehen?
Mauerblume88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.11.2009 10:28
Also die Aufgabe hat definitiv lösung 2800. Da die Grundsteuer nur auf das Grundstück anfällt. Mehr existiert just in diesem moment nicht.

anders wäre, wie auch schon irgendwo einer geschrieben hatte, der erwerb grundstück plus haus im bau von einem bauträger.

ansonsten, bei eigenbau, nur grundstück. und wenn du das grundstück kaufst und das haus auch schon STEHT wird auf beides die steuer gerechnet. DANN wäre der zu nehmende betrag 180000. war hier leider nicht der fall. sorry.

was war nochmal aufgabe 9? das mit den aktionären?
 

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