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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Aufgabe 9 falsch!
 
HibikiTaisuna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 17:31
Hallo alle zusammen!
Leider musste ich bemerken, dass die Lösung der Frage 9 aus der Bankwirtschaft Winter 2009/2010 falsch ist. Als Lösung wurde 2 und 3 angegeben.
Dies ist allerdings falsch, da der Aktionär durchaus Anspruch auf den Liquidationserlös hat und ein !!uneingeschränktes!!Auskunftsrecht! Ich bitte dies zu korrigieren.
Hier der Link zur geltenden Gesetzeslage:
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/aktionaersrechte/aktionaersrechte.htm

Daher die richtige Lösung:
3 und 6

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Weiberg
flipy55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2009 17:33
das Problem ist hier aber das es sich um eine Liqudiation bei einer Insolvenz und nicht um die einer Auflösung der AG handelt :)
HibikiTaisuna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2009 17:40
Allerdings haben die Aktionäre trotzdem ein uneingeschränktes Auskunftsrecht.
susi2886
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2009 18:00
Ich weiss zwar nicht wo du das mit dem uneingeschränkten Auskunftsrecht her hast, dem ist aber definitiv nicht so. Die Aktionäre haben nur ein eingeschränktes Recht.
Und zum Recht auf die Insolvenzmasse. Stell die vor das Geld der AG reicht nicht mal aus, um die Gläubiger zu befrieden. Da hast du als Aktionär doch kein Recht darauf :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2009 18:40 - Geaendert am: 25.11.2009 19:32
Sie haben Sie das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös, falls die AG in Insolvenz geht."

Insolvenz bedeutet nicht immer Auflösung der AG.
Doerdi
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2009 18:56
Wird dann die Lösung auch im Tool angepasst?
Rob55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2009 18:58
"Ein Recht auf Liquidationserlös hat der Aktionär, wenn die Gesellschft aufgelöst wird. Bei Insolvenz erhalten die Aktionäre nichts mehr. Die Aktien sind dann nichts mehr wert."

das hat der grundmann in seinem forum dazu geschrieben.

trotzdem schwule aufgabe...nächstes mal noch komplizierter.
vr_baenker
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2009 19:42
Aktionäre haben kein uneingeschränktes Auskunftsrecht. Sie können nur solche Fragen stellen, die für Ihre Anteile bzw. Einlagen relevant sind, aber geschäftspolitische oder strategische Fragen sind nur sehr selten erlaubt. Meißt beschränken sich die Fragen auf wirtschaftliche Zahlen oder Planungen, nichts wirklich gravierendes.

Was wäre das denn auch wenn jeder Aktionär uneingeschränktes Auskunftsrecht hätte, dann würde so eine Versammlung ja tagelang gehen...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2009 20:02
Richtig, die Aktionäre können nur zum jeweiligen Tagesordnungspunkt Auskünfte verlangen. Somit ist das Auskunftsrecht eingeschränkt. Diese Aufgaben wurde schon mehrmals geprüft.
Mauerblume88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.12.2009 16:58
Bei dieser Aufgabe zählen drei Antworten:

1. eingeschränkte Auskunftsrecht

2. Recht auf Liquidation

3. Teilnahme HV
vrbank
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.12.2009 17:21
Wie soll ich denn anteil am erlös haben, wenn die firma insolvenz anmeldet?Insolvenz = nix mehr zu holen = kein erlös oder nicht??? *fragend gugg*
Vre_ni
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.12.2009 18:51
Insolvenz heißt nicht, dass "garnichts" mehr da ist,
Insolvenz kann bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit angemeldet werden.
Und das Geld, welches noch da ist, kann durchaus noch "verteilt" werden.
dirk89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.12.2009 22:02
die insolvenz ist da um das unternehmen zu retten und nicht zu liquidieren ;)
 

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