Anfechtung innerhalb von 10 Tagen!!! |
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Verfasst am: 26.11.2009 16:29 |
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Wer hat vor etwas anzufechten? |
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Verfasst am: 26.11.2009 16:43 |
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nix is doch lächerlich |
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Verfasst am: 26.11.2009 17:22 |
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ich werde was nafechten,aber rechnungswesen |
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Verfasst am: 26.11.2009 18:15 |
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und welche Aufgabe willst du in Rechnungswesen anfechten???
Ich wüsst jetzt keine die anfechtbar wäre!!!
Aber ich lass mich gerne etwas besseres belehren :) |
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Verfasst am: 26.11.2009 18:18 |
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würd mich auch interessieren, welche aufgabe in rewe anfechtbar wäre.
find, dass rewe und vorallem awl schwierig zum anfechten sind |
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Verfasst am: 26.11.2009 22:04 |
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es wurde von unseren lehrern in bwl die scorewertberechnung angefechtet |
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Verfasst am: 26.11.2009 22:33 |
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Und gibt es schon erste Resonanzen seitens der IHK zur angefechteten Scoringaufgabe in BWL? |
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Verfasst am: 26.11.2009 22:39 |
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angefechtet?
Die Lehrerin hat wahrscheinlich die Aufgabe angefochten. |
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Verfasst am: 26.11.2009 22:43 |
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Wie ist denn Ihre Meinung zur Scoringaufgabe als Lehrer?
Welche Lösung denken Sie wird zählen?
86?
66?
beide? |
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Verfasst am: 26.11.2009 22:46 |
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Ich habe soeben eine Email an die IHK geschrieben und gebeten, dass beide Lösungen gelten sollen. |
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Verfasst am: 26.11.2009 22:49 |
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Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz!!!!
Noch eine Frage bezüglich WISO Bayern, da sie ja in Weiden unterrichten!
Gibt es eine Möglichkeit an diese Lösungen zu kommen? |
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Verfasst am: 27.11.2009 00:15 |
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Wie sieht es mit einer Beanstandung der Aufgabe mit den Aktionärsrechten aus?
Könnte die Lösung "Recht auf Anteil am Liquidationserlös" auch als richtig gewertet werden?
LG
Constantin |
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Verfasst am: 27.11.2009 07:50 |
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Ja genau, diese war auch nicht 100% wasserdicht. |
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Verfasst am: 27.11.2009 09:18 |
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Rechte des Aktionärs
Der Aktionär besitzt grundsätzlich folgende Rechte:
Recht auf Anteil am Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG)
Teilnahme an der Hauptversammlung (HV) (§ 118 AktG)
Rederecht auf der Hauptversammlung
Stimmrecht in der Hauptversammlung, beispielsweise in Fragen der Gewinnverwendung sowie Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (§§ 133 ff. AktG)
Auskunft durch den Vorstand (§ 131 AktG)
Recht auf Anfechtung von HV-Beschlüssen
Recht auf Antragstellung (§ 126 AktG)
Bezug junger Aktien (Bezugsrecht) (§ 186 AktG)
Anteil am Liquidationserlös
Also ist die mit dem recht am liquiderlös definitiv richtig... |
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Verfasst am: 27.11.2009 10:17 |
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Denke mal auch das der Anteil am Liqidationserlös richtig sein muss |
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Verfasst am: 27.11.2009 11:00 |
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Ja, das das ganze etwas strittig ist, wurde ja hier schon hinreichend diskutiert.
Wichtig wäre jetzt, dass wenn es eine Aussicht auf Erfolg gibt, dass sich jemand bei der IHK meldet.
Ich weiss nicht, inwiefern da die "Chefs" sich noch mal an die IHK wenden würden?!
(sprich Herrmann / TobiasH / usw.)
Viele Grüße
Constantin |
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Verfasst am: 27.11.2009 12:46 |
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So will jetzt auch mal was schreiben :-)
Wie geht das denn mit dem anfechten? Muss ich mich dann an die IHK wenden oder über meine Bank? |
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Verfasst am: 27.11.2009 12:49 |
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was willst du den anfechten? |
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Verfasst am: 27.11.2009 12:50 |
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Ja, Recht auf Anteil am Liquidationserlös hab ich auch und das ist definitiv auch richtig - also bitte anfechten! :)
lg |
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Verfasst am: 27.11.2009 14:02 |
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Es gibt da einen Artikel unter "Fachwissen":
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=304
Da steht recht genau was erklärt.
Also am besten tut man sich mit dem ganzen Jahrgang oder Klasse zusammen und schaut dann, ob man was in der Richtung regeln kann!
LG
Constantin
PS: Was man natürlich beachten muss: Die Musterlösung hier im Forum ist natürlich auch nur ein "Vorschlag". Nur Weil hier der Anteil am Liquidationserlös als "falsch" bewertet wird, heisst das ja nicht, dass die IHK das genauso sieht. |
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