ihk: verweigerung der herausgabe der ap-lösungsbög |
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Verfasst am: 29.04.2003 17:46 - Geaendert am: 29.04.2003 17:50 |
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hi zusammen,
kann mir jemand den offiziellen grund nennen, mit welchem die ihk unsere ausgefüllten und korrigierten lösungsbögen von der ap nicht heraus rückt?
hat jemand schon einmal gehört, dass ganz hartnäckige es geschafft haben die bögen einzuklagen?
gruss
dagobert |
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Verfasst am: 29.04.2003 18:30 |
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Das hat (verwaltungs)rechtliche Gründe. In die Lösungsbogen kann direkt nach der Prüfung bei der IHK Einsicht genommen werden. Die Originale dürfen nicht ausgehändigt werden. Genauso wie bei der Abi-Prüfung und bei den Klausuren an der Uni.
Ein paar Infos gibt es noch unter
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=2&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=304
P.S. Nicht immer gleich auf die IHK schimpfen. Die machen dort auch nur ihren Job. |
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Verfasst am: 29.04.2003 19:38 |
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Moment mal, bei uns kann man sich die ABI-Klausuren nach 3 Jahren im Sekri abholen, damit auch keiner sagen kann, dass einer gefuscht hätte oder so... |
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Verfasst am: 29.04.2003 19:39 |
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Bei der mündlichen Prüfung liegen alle Prüfungsunterlagen vor. Auf Antrag kann man unter Aufsicht die Lösungen einsehen. |
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Verfasst am: 29.04.2003 22:25 |
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@ maris
Ich bin in dem Beitrag oben nur auf die Situation nach der Prüfung eingegangen. Vielleicht etwas missverständlich formuliert von mir. Dass man sich nach einer bestimmten Frist die Abi-Prüfungen abholen kann, ist mir auch bekannt.
@ Herrmann
Ist es irgendwo (z.B. Prüfungsordnung) vorgeschrieben, dass die Unterlagen bei der mündlichen bereitliegen müssen? Könnten Sie hier ggf. noch ein paar Infos zur Einsichtnahme / Ausgabe der Original-Lösungsbögen (z.B. Fristen) schreiben. Wenn ich mal wieder Zeit habe, kann ich dann die FAQ ergänzen. |
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