Prüfungskatalog |
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Verfasst am: 02.05.2010 17:45 |
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Hallo,
bin eben mal den aktuellen Prüfungskatalog durchgegangen und dabei ist mir aufgefallen,dass einige Themen nicht genannt sind (Bsp. Zertfikate, Formvorschriften bei Verträgen, Verjährung)
Können diese dann auch nicht in der Prüfung abgefragt werden oder kann ich nach dem Katalog nicht gehen? |
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Verfasst am: 03.05.2010 09:28 |
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also formvorschriften solltest du auf jeden fall abrufbereit haben.
das kommt oft im zusammenhang mit grundbuch- und registereintragungen zustande oder aber auch bei bürgschaften und verbraucherdarlehensverträgen.
außerdem testamente, ausbildungsverträge usw.
von daher also schon sehr wichtig.
bei den beiden anderen bin ich mir nicht sicher.
zumindest hab ich zu beidem noch nie eine prüfungsaufgabe gesehen.
aber wenn du es lernst, bist du natürlich auf der sicheren seite.
zumal das zumindest bei uns nicht allzuviel war. die zwei drei seiten mehr oder weniger machen es dann ja auch nicht mehr, oder? |
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Verfasst am: 03.05.2010 10:49 |
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Im Prüfungskatalog wird erwähnt
Schuldverschreibungen einschl. der Variation von ...
Laufzeit
Verzinsung
Tilgung
Emittenten (Kreditinstitute, Industrie, Bund, Länder, Kommunen)
Zertifikate sind Schuldverschreibungen von Banken. |
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