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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Vorgegeben Lösungskästchen
 
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.05.2010 22:58 - Geaendert am: 09.05.2010 23:00
Hallo,

in der Prüfung ist es ja immer so schön, dass bei programmierten Aufgaben mit Rechnungen eine feste Zahl an Kästchen vorgegeben, sodass man sehen kann, ob die Zahl nun 2-stellig, oder doch 3-stellig sein kann.

In der Vorbereitung hatte ich es ab und zu, dass z.B. eine Aufgabe in 4 Teilaufgaben untergliedert war.

In einer der Aufgaben war eine Lösung 100.000 € und auch dementsprechend viel Platz. Die anderen Lösungen waren jedoch z.B. nur 1.000 € . Es waren hier aber auch sechs Kästchen, also Platz für 100.000 € , wobei 1.000 € richtig war.
Durch falsches Rechnen hätte man z.B. aber auf 100.000 € kommen können.

Nun die Frage:

Kommt sowas vor, oder kann ich mich in der Prüfung drauf verlassen?! ;)

Lg,
Wiggle
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2010 23:04
Guten Abend, also ich kenne das nicht. Auf die Anzahl der Kästchen kann man sich verlassen. Zumindest in Bankbetriebslehre. In Rewe kommt es öfters vor, dass zu viele Kästchen angegeben sind, diese müssen dann "ausgenullt" werden. Es kommt eigentlich immer bei Buchungen vor, wo man entscheiden muss, ob mit oder ohne Vorsteuer gebucht werden muss.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.05.2010 23:25
Hey Goal,

Kontierungsaufgaben sind davon ausgeschlossen. Das steht auch eindeutige in den Hinweisen der IHK. Rechenaufgaben scheinen mir aber nicht ausgeschlossen (es sei denn die Aufgabe verlangt es, wie in er Zwischenprüfung Herbst 2009, wo eine ReWe-Aufgabe meinte "Verändert sich die Bilanzsummer nicht, so tragen sie "0" ein".

Daher beziehe ich mich gerade ausschließlich auf RECHENAUFGABEN.

Hoffe auf weitere Erfahrungen :)
Alex_1975
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.05.2010 07:12 - Geaendert am: 10.05.2010 07:15
Die Anzahl der im Lösungsblatt angegebenen Kästchen gibt einen Hinweis auf die richtige Lösung, also z.B. ob es sich um einen drei-, vier- oder fünfstelligen Euro-Betrag handelt.

Daher empfiehlt es sich, das Lösungsblatt während der Prüfung direkt mit zur Seite zu legen, so dass man nach der Berechnung einer Aufgabe unmittelbar sieht, ob das eigene Ergebnis genau in die vorgegebenen Kästchen passt oder nicht und man ggf. nochmal nachrechnen sollte.

So war es in den vergangenen zehn Jahren, einzige Ausnahmen:

1. Bei Buchungssätzen können Kästchen leer bleiben, nämlich dann, wenn im zusammen gesetzten Buchungssatz auf einer Seite weniger Konten benötigt werden also Kästchen vorhanden sind.

2. Wenn bei der Erstellung der Aufgaben durch den Zentralen Prüfungserstellungsauschuß mal ein Fehler gemacht wurde (z.B. welche zwei Lösungen sind richtig und nur ein Kästchen im Lösungsbogen angegeben)

Tipp zum Zeit sparen in der Prüfung:

Man kann davon ausgehen, dass man in der Rewe-Prüfung die Formelsammlung benötigt. Ich würde den Lösungsweg und meine Zahlen direkt in die Formelsammlung bei den relevanten Positionen rechts oder links daneben eintragen (z.B. bei Ermittlung Preisuntergrenze) und dann nur das Ergebnis in das Lösungsblatt eintragen. Das spart Zeit, die in Rewe oft ohnehin knapp ist.
 

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