Aufgabe 5 b) |
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Verfasst am: 20.05.2010 01:32 - Geaendert am: 20.05.2010 01:33 |
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Hallo,
ich möchte hier mal die Frage in den Raum stellen, warum in der Prüfung bei Aufgabe 5 b) offensichtlich
- die Überweisung von Miete im Dezember für den Januar des folgenden Geschäftsjahres -
ein "neutraler Aufwand" ist. Klar, er ist periodenfremd. Aber er wird doch abgegrenzt, per
Aktiver RechnungsAbgrenzungsPosten (ARAP)
Wir buchen also (Annahme Miethöhe = 10.000 €)
Mietaufwand an KKK 10.000 €
ARAP an Mietaufwand 10.000 €
Wir haben also die GuV aufwandstechnisch überhaupt nicht beeinflusst. Ein Neutraler Aufwand stellt für mich einen Werteverzehr dar, der hier nicht eingetreten ist!?
Bitte um Abhilfe, ich kann damit einfach nicht leben, da ich hier im Forum noch jemanden gefunden habe, der so denkt *gg*
Liebe Grüße,
Wiggle-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt* |
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Verfasst am: 20.05.2010 08:10 |
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Also meines Erachtens kann die Miete, die wirtschaftlich dem nächsten Jahr zuzuordnen ist, kein neutraler Aufwand für das aktuelle Jahr sein.
Wäre dem so, dann müsste dieser neutrale Aufwand auch Berücksichtigung in unserem Jahresüberschuss finden, und das tut er ja in der Tat nicht, weil wir die Aufwandsbuchung transitorisch wieder abgrenzen.
Noch mehr davon überzeugt, dass es kein neutraler Aufwand ist, bin ich, da es ja die Möglichkeit geben dürfte, statt
Mietaufwand an KKK und
ARAP an Mietaufwand
gleich bei Geldeingang
ARAP an KKK
zu buchen.
ARAP ist ja wie ne Forderung (wir haben ja auch die Forderung, die gemieteten Räume auch im nächsten Jahr nutzen zu dürfen) und gleichzeitig haben wir dem Kunden die Miete auf dem Konto gut geschrieben.
In neuen Jahr, wenn ich dann die Räume nutze, erlischt praktisch durch die Nutzung der Räume die Forderung und ich kann dann buchen:
Mietaufwand an ARAP
und die Sache ist erledigt.
Fazit: Für mich ist diese Situation kein neutraler Aufwand, sondern im aktuellen Jahr weder Aufwand noch Kosten... |
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Verfasst am: 20.05.2010 15:14 |
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Also,
ich bin zusammen mit WIggle der gleichen Meinung wie ihr. Wir müssten uns nur mal absprechen, wer von uns den Einspruch dafür machen wird, nicht dass keiner von uns am Ende Einspruch einlegt für die Aufgabe 5b) |
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Verfasst am: 20.05.2010 16:57 |
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neutrale Aufwendungen/Erträge sind per Definition doch periodenfremd, warum die Frage? In der Uni hatten wir das in der KER noch etwas unterteilt aber in der Berufsschule alles unter neutralen Erträgen/Aufwendungen subsummiert. |
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Verfasst am: 20.05.2010 19:14 |
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Hey,die frage ist berechtigt, dennoch wird ja zuerst gebucht: mietaufwand an kkk , d.h. bezüglich dieser buchung (in der aufgabe war ja nicht nach der vorbereitenden Abschlussbuchung gefragt) ist der aufwand ein neutraler aufwand, da hier nach dem vorgang des überweisens gefragt wurde. die vorbereitende abschlussbuchung, d.h. die abgrenzung über ARAG, wäre der nächste schritt. meiner meinung war die aufgabe schon auf neutralen Aufwand als Lösung gerichtet, sonst hätte gezielter nach der Abgrenzung gefragt werden müssen. |
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Verfasst am: 20.05.2010 20:57 |
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Also meiner Meinung nach darf es für die Zuordnung zu Kosten, Erlösen, neutraler Aufwand/ Ertrag keinen Unterschied machen, ob ich zuerst über Mietaufwand buche und später über ARAP abgrenze oder gleich ARAP an KKK buche.
Wenn es ein neutraler Aufwand (aber das ist nicht meine Auffassung) wäre, dann hätte das doch folgende Konsequenz:
Im aktuellen Jahr rechnen wir einen neutralen Aufwand in die GUV ein - das reduziert ggf. unsere Steuerlast.
Im nächsten Jahr lösen wir den ARAP auf über Mietaufwand an ARAP auf und haben dann wieder einen Aufwand für unsere GUV und reduzieren dann wieder ggf. unsere Steuerlast.
Das ist wohl einmal Aufwand zuviel, daher bleibe ich bei meiner Ansicht:
Der Mietaufwand gehört wirtschaftlich ins nächste Jahr und kann m.E. auch nur dort als Aufwand berücksichtigt werden. Im aktuellen Jahr ist die Mietzahlung weder Kosten noch Aufwand. Das dürfte dann auch so mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu vereinbaren sein.
Bei allen periodenfremden und damit neutralen Aufwendungen in den IHK-Prüfungen der letzten ca. 10 Jahren war periodenfremd immer "aus dem Vorjahr" oder "aus vergangenen Geschäftsjahren", also in die Vergangenheit gerichtet. Da gehört der Aufwand eigentlich in die Vorjahre rein, aber da der Jahresabschluß für die vergangenen Jahre wohl schon länger erstellt und festgestellt ist, bringen wir den Aufwand da in die Vorjahre nicht mehr rein und es bleibt nur die Möglichkeit des "neutralen Aufwandes" für das aktuelle Jahr.
Ich kenne die vorläufigen Lösungen der IHK nicht, aber sollte dort "neutraler Aufwand" als Lösung vorgegeben sein, würde ich dagegen Einspruch erheben. Das Problem ist nur, dass man, soweit ich weiß, nur zwei Wochen nach der Prüfung Einspruch/Einwendungen vorbringen kann... |
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Verfasst am: 25.05.2010 21:29 |
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@cate88: Na darauf hoffen ist ja leider viel zu spät, wir sind im Moment ja schon spät dran.
Ich rufe mal morgen meinen Ausbilder an und frage ihn. Ich weiß, dass er selbst in der mündlichen Abschlussprüfung den Azubis prüft.
Liebe Grüße,
Wiggle-------------------------
####### Deutsche Bank
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#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt* |
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Verfasst am: 29.05.2010 13:18 |
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Ich habe mit meinem Ausbilder gesprochen. Er meint, ich solle mein Ergebnis abwarten und im Falle der Fälle das Ergebnis anfechten...
Lg,
Wiggle-------------------------
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mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt* |
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