BBL Sommer 06 Aufgabe 3 b |
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 12:19 |
|
|
Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand erklären, wie man auf die Lösung dieser Aufgabe kommt?
Mein Ergebnis ist immer 55109, das richtige Ergebnis jedoch 55009.
Vielen Dank! |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 13:11 |
|
|
Wie lautet die Aufgabe? |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 13:29 - Geaendert am: 04.11.2010 13:33 |
|
|
Sie sind Kundenberater der Kreditbank AG und zuständig für die Abwicklung von Nachlasskonten. Rosemarie Meyer kommt am 8. Mai 2006 (Montag) zu Ihnen und informiert Sie, dass ihr Ehemann Dieter Meyer verstorben ist.
Aus der Sterbeurkunde, die sie vorlegt, ersehen Sie, dass Herr Meyer am 3. Mai 2006 um 07:00 Uhr verstorben ist. Er hinterlässt neben seiner Frau einen volljährigen Sohn. Ein Testament oder Erbvertrag liegen nicht vor. Daraufhin nehmen Sie eine Kundenabfrage vor und erhalten folgende Angaben
Sparkonto Eheleute Dieter und Rosemarie Meyer
(Einzelverfügungsberechtigung) 14.643,45
Depotkonto Dieter Meyer
Vollmacht über den Tod hinaus: Rosemarie Meyer
110 Stück Dt. Post AG: 2.5.:17,14; 3.5.:17,56; 5.5.:17,78; 8.5.:17,84
200 Stück Dt. Telekom: 2.5.:16,12; 3.5.:16,29; 5.5.:16,62; 8.5.: 16,91
50.000,00 EUR NW 3,875 %: 2.5.: 99,80;3.5.:99,50; 5.5.:99,10; 8.5.:98,70
Ermitteln Sie die Summe in EUR, die sich durch Ihre Eintragungen in der Spalte 3 der Abbildung B ergibt (Ergebnis auf volle Euro abrunden). |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 13:43 |
|
|
Also ich komme auf 55.009 Euro
Rechnung:
110*17,14= 1885,40€ anzugeben ist mit 1885,--Euro
200*16,12= 3224,00€
50.000*99,8% = 49.900,--€
Dies alles addiert ergibt 55.009,--€ zu meldener Betrag
Ich vermute, dass dein Fehler darin lag, dass du statt den Kurswert den Nennwert bei den Anleihen genommen hast.
Lg LeiLin |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 15:20 - Geaendert am: 04.11.2010 15:27 |
|
|
Lösung: 54.939
110 • 17,56 = 1.931 €
200 • 16,29 = 3. 258 €
50.000 • 99,5% = 49.750
----------------------------------------
Summe 54.939 €
Es wurde auch noch /zur Not) 55.009 € anerkannt. |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 15:33 |
|
|
Also werden dann die Salden mit Beginn des Todestag berechnet? Mein berufsschullehrer hat was vom Vortag geredet. Oder verwechsle ich da was? |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 15:37 |
|
|
Die "Zweit"lösung kommt daher, dass man wieder einmal auch die Multiplikation der Werte mit dem Vortag des Todes anerkannt hat. Scheinbar herrschte vielfach hier immer noch keine Klarheit, welche Werte mit welchen Tag zu nehmen sind. |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 15:39 |
|
|
Man muss zwischen Kontoständen und Depotbeständen unterscheiden.
- Kontostand vom Vortrag
- Kurs vom Todestag für Wertpapiere |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 17:15 - Geaendert am: 04.11.2010 17:23 |
|
|
Warscheinlich wurden beide Lösungswege anerkannt, da man in der Praxis bei Wertpapierbeständen den Schlusskurs vom Vortag ansetzt. |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 19:20 |
|
|
Ich hoffe, dass in der Praxis das Formular genau gelesen wird, und der Kurs des Todestages genommen wird. |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 21:10 |
|
|
Nur weil die Praxis sich machmal eigene Lösungen geschaffen hat, heißt das noch lange nicht, dass dies rechtlich korrekt ist. |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 21:23 |
|
|
Habe ich auch nicht behauptet ;o)
Dennoch gängige Praxis |
|
|
|
Verfasst am: 04.11.2010 21:37 |
|
|
Ich sehe hier gar keinen Diskussionsgrund. Es werden der Endkurs des Vortodestages und der Todestagkurs akzeptiert. |
|
|
|
Verfasst am: 05.11.2010 09:18 |
|
|
Danke für die Hinweise. Wir haben in der Berufschule auch immer mit den Werten vom Vortag gerechnet. |
|
|
|
Verfasst am: 05.11.2010 16:56 |
|
|
In der Prüfung wird immer geltendes Recht abgeprüft und nicht (evtl. auch von KI zu KI verschiedene) Vorgehensweisen in der Praxis. |
|
|
|
Verfasst am: 05.11.2010 17:28 - Geaendert am: 05.11.2010 17:29 |
|
|
Bei Wertpapieren ist es egal, ob man den Vortodestag Kurs oder den Todestagkurs nimmt.
Die IHK erkennt beides an. Herr Ettmann( welcher übrigens Lehrer an unserer Schule ist) hat gute Beziehungen zur IHK, da unsere Schule auch Lehrer stellt, die im ZPA sind und deshalb beides anerkannt wird. |
|
|
|
Verfasst am: 05.11.2010 17:40 |
|
|
Besser wäre es, wenn manche darauf hinweisen oder andere darauf hingewiesen werden, endlich mal korrekt vorzugehen und Azubis die rechtlich einwandfreie Lösung beizubringen.
Dann müsste man nicht immer Alternativlösungen anbieten, die nur darin begründet sind, dass manche Schüler es eben so machen, wie es ihre Lehrkräfte (und ggf. Ausbilder) vorgeben.
Alles andere ist für mich unerheblich, Beziehungen sind schön und gut, aber dies allein ist nicht maßgebend für korrektes Vermitteln von Lerninhalten. |
|
|
|
Verfasst am: 05.11.2010 17:59 |
|
|
Das stimmt schon. Man kann sich über die Vorgehensweise beschweren.
Aber die IHK ist in vielen Dingen stur und lernt nicht.
Es kann doch nicht sein, dass in ZP‘s und AP‘s eigentlich einfache Aufgaben falsch gestellt sind, weil eine Angabe fehlt.
Die Aufgabenstellung sollte schülerfreundlich sein. Es mag vielleicht übertrieben sein, aber es kann nicht angehen, dass bei der letzten ZP einer der wichtigsten Angaben fehlt, damit man die Grundzulage der Frau beim Mann abziehen kann.
Es ist ja nicht nur beim Nachlassfall so, dass es Streitigkeiten gibt.
Die GWG-Diskussion ist ja auch nicht geklärt, da jeder Lehrer den Schülern etwas anderes beibringt.
Andere Lehrer meinen dann, dass man nicht wissen muss, wie man die Beträge von 150,01€ bis 410€ bucht, da man ja gute Kontakte hat und deshalb die IHK nur klare Aufgaben stellt.
Kein Wunder, dass die Schüler verwirrt sind. |
|
|
|
Verfasst am: 05.11.2010 18:24 |
|
|
Ja, dem stimme ich zu.
Schüler werden i.d.R. so vorgehen, wie es Ihnen beigebracht wurde.
Was die Prüfungsaufgaben betrifft: irgendwer muss ja diese eingereicht haben; traurig wenn den Mitgliedern der ZPA manches nicht auffällt! Die Leidtragenden sind meist die guten bis sehr guten Azubis, da sie den Fehler sofort erkennen und meist Zeit deswegen verlieren. |
|
|
|