Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 41
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Rungdungsfehler
 
geht_es
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2010 08:01
Ich hab da mal eine Frage,
kann mir jemand vielleicht mal bitte kurz posten welche Regeln ich beim Runden in der Abschlussprüfung beachten muss!
Weil ich hab es jetzt schon so oft gehabt, das ich wegen 0,01 Abweichungen irgendeine Lösung falsch gemacht hätte...
Wo liegen meine Fehler?

Danke schon mal.
rom412
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2010 10:27
Ich glaube, das steht in der Abschlussprüfung konkret drin.
Kaufmännisch Runden

Bsp:
0,14 = 0,1 (abrunden)
0,15 = 0,2 (aufrunden)

Wenn die Aufgabe geteilt ist, also du Zwischenlösungen angeben musst, rechnest du mit den gerundeten Werten weiter.
Wenn du keine Zwischenlösungen angeben musst, musst du im Taschenrechner mit den nicht gerundeten Werten weiterrechnen und erst das Ergebnis runden. Auf wie viele Stellen, sagen sie dir, oder du siehst es an den Lösungskästchen.
geht_es
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2010 12:24
Danke dir,
auch wenn mir das bereits bewusst war.

Ich meine jetzt auch so Besonderheiten im Hinblick auf Steuern?

Abgeltungssteuer hab ich gelesen rundet man immer ganz normal, und den Solidaritätszuschlag darf man nicht Runden?
Da ist immer nach der 2ten stelle einfach "cut"?
Ist das wirklich so?
Was gibts noch fpr Regeln? Die man wissen sollte...?
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2010 13:33 - Geaendert am: 17.11.2010 13:35
Nimm doch einfach 26,375%. Da hast du KEST und SOLI mit drinne und dann rundest du das Ergebnis.

Außerdem akzeptiert die IHK Abweichungen von 1 Cent.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2010 13:35
Im Einkommensteuergesetz findet man keinen Hinweis, dass die Bruchteile der Cents bei der Kapitalertragsteuer unberücksichtigt bleiben.

Dagegen werden Bruchteile von Cents bei SoliZ und Kirchensteuersteuer unberücksichtigt gelassen.
geht_es
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2010 20:35
Okay danke Herr Herrmann :).

Also ist es ja wirklich so,
dass man bei Abgeltungssteuer normal rundet,
aber beim Soli und KisT nach der 2 Stellen ein "cut" macht...
Wieso hat mir das nie jemand gesagt in der Berufsschule von den Lehrern?

Und muss ich ansonsten noch was beachten?

Ich hab gehört 0,01 Abweichungen zählen nicht bei den programmierten Aufgaben...was stimmt nun?
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.11.2010 20:37
Die IHK akzeptiert Abweichungen von 1 Cent.
geht_es
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2010 07:58
Gut zu wissen,
Danke *:)*
RedStilo
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2010 00:16
Wie ist es denn "richtig"?

Ich kenne es nur mit dem Abhacken und ohne Runden. Bei der Abführung von Kirchensteuer sollen wir mit dem Wert von 1 : 4,09 rechnen, sprich mit 24,44... % und nicht mit 24,45 %. Der Grundmann rechnet aber mit 24,45 %. Das ganze verwirrt mich ;-)
Sester
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2010 12:21
1/4,09*100= 24,44987775
und wenn du das dann gerundet hast, dann haste 24,45
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2010 13:03 - Geaendert am: 22.11.2010 13:04
Bei der Berechnung der KESt und Kirchensteuer sollte man nicht mit gerundeten Prozentsätzen rechnen!

Beispiel:
- Bruttozinsen 10.000 €
- Kirchensteuer 9 %

Bruttozinsen 10.000 €
./. KESt = 10.000€ : 4,09 = 2.444,99 €
./. KiSt = 2.444,99 * 9 % = 220,05 €
--------------------------------------------------
Gutschrift = 7334,96 €
Sester
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2010 13:19
gut, zugegeben, ich würde dabei auf einen gesamtwert von 7334,95 kommen, was eine abweichung von einem cent wäre und damit doch noch legitim, oder etwa nicht?
wird das nicht auch so berücksichtigt? Ich meine, wenn sowas im freien teil drankommt wird doch eh der rechenweg nachvollzogen und es wäre damit richtig, oder nicht?
jan25494
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2010 13:56
dazu kommt aber noch der soli
RedStilo
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2010 14:22
Vielen Dank für die Antwort!

Wollte eh nicht runden, aber es hatte mich verunsichert, dass es beim Grundmann anders drin steht.
Betzi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2010 14:49
Aber das Buch von Grundmann ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit den Vorgaben der IHK-Prüfung.
Außerdem enthält es hier und da auch Fehler!
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse