Eigentumsübertragung bei Schenkung einer Immobilie? |
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:28 |
|
|
Was habt ihr zur o.g. Frage als "drei notwendige Schritte" angegeben?
Ich habe es mit
- notariell beurkundetem Schenkungsvertrag,
- Auflassung und
- Eigentumsübertragung im Grundbuch
versucht...
Gruß
webbi |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:30 |
|
|
@webbi
Hört sich optimal an! :)
habe meine Prüfung zwar schon länger hinter mir, arbeite aber im Bereich wo ich täglich mit Grundbüchern, etc zu tun habe! :) |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:31 - Geaendert am: 23.11.2010 11:32 |
|
|
So ähnlich hab ich es auch
- einigung der vertragsparteilen < ob das so sinnvoll ist weiß ich nciht aber die müssen sich ja über die eigentumsübertragung einigen, da dürfte es doch egal sein ob per kaufvertrag oder per schenkung
- Auflassung /notarielle Beurkundung
- Eintragung im Grundbuch
Fand die irgendwie ein bisschen doof :D |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:33 |
|
|
@sweety
Wenn man jemandem seine Immobilie schenkt ist man sich meiner Meinugn nach bereits einig. Dies muss dann erst noch notariell beurkundet werden, bevor man die Auflassung beantragen kann um die Eigentumsumschreibung zu vollziehen!
ging es da nach einer zeitlich logischen Riehenfolge oder nach den einzig richtigen Antworten?! |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:36 |
|
|
man sollte3 rechtliche auswirkungen/Pflichten oder sowas beschreiben.... |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:38 |
|
|
Mit vorgegebenen Antworten?
Also webbis sind meiner Meinung nach alle logisch und richtig! |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:44 |
|
|
ACH GOTT es war ja eine schenkung...und ich schreib notariell beurkundeter Kaufvertrag hin.... |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:45 |
|
|
mist..ich habe auch kein schenkungsvertrag.
das mit dem wohnrecht war scheiße. das die da so drauf rumgehackt haben.ätzend. |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:48 |
|
|
ich hab die art des vertrages einfach weggelassen blabla muss notariell beurkundet werden blabla---- |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 11:53 |
|
|
Auflassung
Antrag beim Amtgericht kann formfrei entstehen
Eintragung der GS
das mim schenkungsvertrag hab ich vergessen:D
WAS HABT IHR BEI DEN KOSTEN DIE ANFALLEN?
Da hab ich schenkungssteuer und gerichtskosten wg der übertragung |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 12:03 |
|
|
Notarkosten und erschließungskosten |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 12:03 |
|
|
Danke für die Bestätigung, deX! :)
Meine Antwort zu den anfallenden Kosten:
- Notarkosten
- Grundbuchamtkosten |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 12:06 |
|
|
Erschließung?
das ist doch schon erschlossen |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 12:11 |
|
|
Notar- und Gerichtskosten hab ich da hingeschrieben... |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 12:41 |
|
|
ich hab auch Notar- und Gerichtskosten,
Schenkungssteuer könnte man evtl auch schreiben.
Bei den Vorgängen hab ich Einigung, Auflassung und Eintragung |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 13:53 |
|
|
Also ich kann euch nur sagen, wenn eure Korrektoren einigermaßen in Ordnung sind, dann lassen die auch einige Abweichungen zu, die wissen doch dass wir nicht allwissend sind! |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 16:20 |
|
|
Schenkungssteuer als Kostenangabe geht nicht. Die stand in der Einleitung zu der Frage, sorry. |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 16:33 |
|
|
In der Einleitung der Frage stand, dass man keine Gewerbesteuer berechnet, aber deshalb wird, wenn es die Freibeträge bei einer Schenkung übersteigen würde, auch Schenkungssteuer anfallen. Deshalb muss dieser Kostenpunkt auch richtig sein! |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2010 16:42 |
|
|
ich hab einfach geschrieben:
EInigung, Antrag, und Bewilligung |
|
|
|
Verfasst am: 25.11.2010 23:48 |
|
|
Also im Prüfungspraxisbuch stand mal als Lösung...
1. Notarielle Einigung
2. Eintragung im Grundbuch
3.ggf. falls Grundschuldbrief vorhanden...Überreichung des Briefes...
aber dann hab ich mir überlegt, da stand ja nichts von ner Grundschuld...konnte ja auch eine Hypothek sein (aber nicht prüfungsrelevant)...deswegen auch ggf., weil der Sohn soll ja neuer Eigentümer werden...das Haus wird ihm geschenkt.
kp, ob das richtig ist...habs vorher immer so gelernt^^ |
|
|
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|