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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Frage zu Aufgabe 15
 
flecki
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:07
Hallo zusammen,
habe eine Frage zu der Aufgabe:
Einige haben dort die 4 angekreuzt, aber könnt ihr mir verraten wieso? WIeso darf die Bank kein WP empfehlen? Haften die nicht dann einfach nicht? Sprich Antwort 5 ?

lg
stefan3107
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:09
Bin mir ziemlich sicher, dass die Bank keine Empfehlung abgeben darf, wenn der Kunde sich weigert, diese Auskünfte gemäß WphG zu erteilen.
Kathrin88
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:09
ne es geht ja darum, ob wir ein wp empfehlen oder eine beratungsfreie order ausführen...
special
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:10
Man kann ja nichts empfeheln wenn einem der Kunde nicht sagt was er will.
julelost
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 13:11
laut meinem BBL Lehrer haftet die Bank dann einfach nicht mehr also antwort 5
zambrotta
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:11
Wenn der Kunden die Angaben verweigert dürfen wir nur beratungsfreie oder execution-only-Geschäfte ausführen. In beiden findet keine Beratung statt, also darf auch keine Empfehlung erfolgen.

Das wir nicht haften ist nicht ganz richtig, da wir u. a. auch eine Angemessenheitsprüfung machen müssen bei beratungsfreien Geschäften. Natürlich ist die mangels Angaben nicht möglich, aber demnach dürfen wir auch nicht beraten.
Bockily
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:11
Nein ausschlaggebend ist der WpHG Bogen wenn der Kunde es verneint dann könnte er bei einer Empfehlung die am Ende nicht so läuft klagen und würde nach heutigem Gesetz sicher gewinnen, die Bank darf weiterhin beratungsfreie Geschäfte entgegennehmen, aber keine Empfehlung aussprechen.
flecki
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:22
bisschen verwirrend die aufgabe!
naja bin mal gespannt was gewertet wird
Ana
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:36
Denk die wird als immer richtig gewertet da ich jez im internet einiges dazu gefunden habe und demnach könnten mehr als eine lösung richtig sein..daher denk ich mal immer richtig :D
Bankerchris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:58
Meiner Meinung nach haftet die Bank dann, wenn sie Wertpapiere empfiehlt und keine Grundlagen dazu hat.
Man stelle sich vor der Kunde verweigert und die Bank verkauft...sagen wir mal aktuelle Lehmanaktien (ohne Wert)...dann haftet die Bank in jedem Fall.
Die Lösung lautete doch "die Bank haftet nicht für WP Empfehlungen"....natürlich haftet sie bei grober Fahrlässigkeit oder Täuschung weiterhin.
Aber ohne Grundlagen darf Sie einfach keine empfehlen.
KleinIsa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 14:00
also laut meinen kollegen, müsste es auch die 4 sein..
was aber heißt, dass die 1 falsch ist.
ich darf aber nach wphg keine wertpapiere verkaufen ohne eine dokumentation.
deswegen müsste es 1 und 4 sein..
vllt werden sie beides als richtig
-nemesia-
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 14:01
Also zum Verständnis, meint ihr bei der Frage könnte vielleicht jede Lösung richtig sein wenn angefochten wird und es auch passt? Das wär echt cool, hab nämlich angekreuzt das wir gar nicht verkaufen dürfen, keine Ahnung was mich da geritten hat :o)
Sebbes
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:56
was war denn noch ma antwort 4 und was antwort 3?

antwort mit mündelsicher stimmt net oder?
Bockily
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 18:59
meines erachtens kann nicht jede antwort richtig sein, nach wphg muss der kunde befragt werden, falls er es ablehnt darf keine empfehlung ausgesprochen werden, wie kann dann da antowort 5 richtig sein das die bank auf keinen fall haftet, dann bräuchten wir diesen wphg bogen doch nicht. Richtige Lösung Bank darf keine Empfehlung aussprechen.
Jules3190
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 19:03 - Geaendert am: 23.11.2010 19:04
Also ich dachte auch die 1, weil wir ja keine WP-Kaufaufträge ausführen dürfen ohne Dokumentation....
Bockily
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 19:08
wenn ein kunde uns bittet kauft für mich 100 siemens aktien, dann ist das ein beratungsfreies geschäft ohne das wir ihm diesen kauf empfohlen haben, das wird als beratungsfreies geschäft notiert und somit darf man kaufaufträge entgegennehmen.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2010 19:10 - Geaendert am: 23.11.2010 19:10
Bockily hat recht. Man braucht bei Wertpapierkäufen keine Dokumentation, wenn man den Kunden nicht berät.

Wenn ein Kunde zu dir kommt und sagt, er will 20 Aktien sofort kaufen, er wisse alles und brauche keine Beratung, dann gibst du die Order als beratungsfrei ins System.
Sebbes
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 19:12
Was war antwort 3 4 oder 5 denn???????????
 

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