Aufgabe 8 |
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Verfasst am: 23.11.2010 15:24 |
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Kriegt evtl. noch jemand die Aufgabe 8 im programmierten Teil auf die Reihe?
Ich hab da nämlich 5,2,4 hingeschrieben und nun hier gesehen, dass die meisten bei der b) die 1 genommen haben.
Ging es denn da ausschließlich um ein Wohnrecht, was dann natürlich der Lösung 1 (Dienstbarkeit) entsprechen würde oder zusätzlich um die Zahlung eines Geldbetrages des Eigentümers an die Begünstigten was dann ja einer Reallast, also Lösung 2 entsprechen würde ? |
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Verfasst am: 23.11.2010 15:31 |
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Hi ch habe leider auch die 2 genommen aber es ist wohl eine beschränkt persönliche grunddienstbarkeit |
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Verfasst am: 23.11.2010 15:34 |
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Hi,
soweit ich weiß habe ich dort auch die 1 genommen. Da das nur ein Wohnrecht war. Das mit der Reallast war eins darunter wenn ich mich nicht täusche und ne Reallast setzt keine Zahlung voraus.
Bin mir eigentlich ziemlich sicher das dort die 1 hinkommt.
Grüße |
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Verfasst am: 23.11.2010 15:38 |
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weis denn jemand wie nochmal die genaue aufgabenstellung war? |
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Verfasst am: 23.11.2010 15:51 |
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Abteilung 2 Nr. 1 Der jeweilige Eigentümer des im Grundbuch von Mönchehof, Blatt 734, verzeichneten Grundstücks, hat das Geh- und Fahrrecht am Grundstück Blatt 892. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung...
Abteilung 2 Nr. 2: Die Deutsche Telekom AG hat das Recht eine Mobilfunkantenne auf dem Grunstück zu unterhalten. Unter Bezugnahme auf Bewilligung...
Aufgabe:
Bei welcher dieser Grundbucheintragungen handelt es sich um eine
a) Auflassungsvormerkung
b) Grunddienstbarkeit
c) Reallast
Nr. 1 ist eine Grunddienstbarkeit. Nr. 2 ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit da es sich auf eine bestimmte Person (Deutsche Telekom) bezieht. |
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Verfasst am: 23.11.2010 15:53 |
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was waren denn sie drei anderen grundbuch einträge
vielen dank |
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Verfasst am: 23.11.2010 16:20 |
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Abteilung 2 Nr. 3: Lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht für Wolfgang Schmidt, geb. 13. Oktober 1943. Zur Löschung genügt der Nachweis des Todes. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung...
Abteilung 2 Nr. 4: Wolfgang Schmidt, geb. 13. Oktober 1943 hat Recht auf eine lebenslängliche monatliche Geldzahlung von 800 Euro. Zur Löschung des Rechts genügt der Nachweis des Todes. Vorbehalten bleibt der Vorrang für ein noch einzutragendes Grundpfandrecht von achtundvierzigtausend EUR nebst 15 % Zinsen jährlich und 10 % Nebenleistung einmalig. Unter Bezugnahme...
Abteilung 2 Nr. 5: Vormerkung zur Sicherung des Rechts auf Eigentumsübertragung zu Gunsten von Petra Schmidt, geb. 23. Dezember 1982. Unter Bezugnahme... |
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Verfasst am: 23.11.2010 16:25 |
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Ja genau diese monatliche Lebenslange Zahlung i.H.v. 800€ habe ich als Reallast angesehen, das ist doch richtig oder nicht? |
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Verfasst am: 23.11.2010 16:28 |
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Ja Nr. 4 ist eine Reallast
a) 5 b) 1 c) 4
bin mir da ziemlich sicher |
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Verfasst am: 23.11.2010 16:28 |
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ach shcon gut mein fehlehr ist ja ein ganz anderer.
Ich dhacte diese Geh und Fahrrecht, ist ein Recht des benannten Grundstücks und keine Last, deswegen habe ich da die Telekom genommen. |
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Verfasst am: 23.11.2010 16:29 |
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jap, das ist die Reallast! |
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Verfasst am: 23.11.2010 17:44 |
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Weiß noch jemand wieviel punkte die gab ? 9 insgesamt? |
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