Frage zur Birgschaft |
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Verfasst am: 23.11.2010 17:48 |
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Also ich kann mich mit der Lösung 6 zu der Aufgabe nichr richtig abfinden. Das die Birgschaft dann erlischt ist okay. Aber warum automatisch. Der Staat nimmt die Birgschaft doch nur an bis zum 31.10.... Warum erlischt sie dann aber ab dem zeitpunkt. Das geht doch nirgends hervor. Will die Firma die 10% zu dem Zeitpunkt zurückzahlen... oder wie..
Könnt ihr mir das erklären? |
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Verfasst am: 23.11.2010 17:57 |
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Bürgschaft :-) |
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Verfasst am: 23.11.2010 17:59 |
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Zum Glück bewerten se keine Rechtschreibfehler, sonst wär das nix mehr mit 82 % |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:05 |
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Es stand in der Ausschreibung, dass die Bürgschaft bis xx.xx.20xx befristet ist. Und somit erlischt die mit Ablauf des Befristungsdatums. Es wird dann keine Sicherheit mehr benötigt, da man davon ausgeht, dass die Handwerksarbeit, sofern sie bis zu diesem Datum gehalten hat, auch weiterhin funktionstüchtig bzw. stabil bleibt. Und schließlich kann ich ja auch nicht für meine Handwerkerdienstleistungen ewig viele Jahre bürgen. Da hätte ich ja wahrscheinlich selbst als nur mittelständischer Betrieb nach 5 oder 10 Jahren einen riesengroß aufgeblasenen Aval-Rahmen, sofern ich für die benötigten Summen dann überhaupt noch krediwürdig wäre. |
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