Aufgabe 3, Orderscheck |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:02 |
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Die Experten haben ja bei der Aufgabe die Lösungen 1 und 4 als richtig gesehen. Nur bei Aussage 1 steht ja das der Scheck auch bar ausgezahlt werden kann. Geht das wirklich? Ich dachte immer das Barschecks auch verrechnet werden können, aber Verrechnungsschecks nicht bar ausgezahlt werden können, zumal die bezogene Bank ja ein anderes KI ist und somit weder die Unterschrift noch das Kontoguthaben überprüft werden kann. Oder steh ich einfach nur aufm Schlauch??? |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:10 |
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dachte ich auch. aber wir wurden eines besseren belehrt.
amen |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:32 |
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Das KI muss den Verrechnungsschreck nicht auszahlen, es kann aber wenn es möchte ;-) |
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Verfasst am: 06.12.2010 22:27 |
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Diese Lösung hat mich auch sehr schockiert...zumal uns immer eingetrichtert wurde, dass Verrechnungsschecks nie bar ausgezahlt werden... |
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Verfasst am: 07.12.2010 08:26 |
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Gegen die Aufgabe mit dem Scheck war nichts einzuwenden.
Im Scheckgesetz Art. 39 steht:
"(2) Der BEZOGENE (!) darf in diesem Falle den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen (Verrechnung, Überweisung, Ausgleichung). Die Gutschrift gilt als Zahlung."
D.h. somit scheckrechtlich darf die 1. Inkassostelle bar auszahlen, auch wenn dies in der Praxis selten erfolgen wird.
Es gilt die rechtliche Grundlage, nicht die praktische Verfahrensweise.
Eine theoretische Spitzfindigkeit, die hier abgeprüft wurde, wird im Unterricht bei uns behandelt. |
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Verfasst am: 07.12.2010 12:20 |
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War bei uns in der BS auch so das wir das nie besprochen haben ... |
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Verfasst am: 07.12.2010 14:49 |
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Aber man kann die Sache auch noch aus einem anderen Grund anfechten,denn in der Aufgabenstellung stand.
"Sie sind Kundenberater der Kreditbank AG"
Der Scheck läuft aber auf die Handelsbank Kassel, dies ist so verwirrend, dass man die ganze Aufgabe aus der Wertung nehmen solllte. |
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Verfasst am: 07.12.2010 14:54 |
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Was kann man daran anfechten? Das ist klar formuliert. |
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Verfasst am: 07.12.2010 18:56 |
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Wie schön, dass jetzt alle mit iwelchen Gesetztestexten oder Paragraphen angedackelt kommen...streitet ja keiner ab, dass 1 nicht richtig wäre nur wieviel Prozent haben das wohl in der prüfung gewusst...ein Bruchteil! Ich kann jetzt auch aus jucks und dollerei die richtigen Lösungen ins Forum posten und Nachweise dafür geben, doch was nützt das jetzt...? |
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Verfasst am: 07.12.2010 20:32 |
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Als Lehrer macht man diese Besonderheit im Unterricht;
außerdem gibt es ja auch "alte" Prüfungsaufgaben, die auch aufzeigen, dass dies relevant sein könnte.
Manche Schüler/innen hören jedoch trotz Hinweisen darauf nicht zu. |
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