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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Bewertung von WP
 
lw87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:28
Hallo...
falls jemand eine halbwegs verbindliche Aussage darüber machen kann, wie WP in der morgigen Prüfung zu bewerten sind

(alt: Niederstwertprinzip für Handelsbestand, Liqu.res; gemildertes für WP AV - neu offenbar Handelsbestand fair value - Sicherheitsabschlag, AV gemildertes NWP, Liqu.res. Niederstwert)

wäre ich sehr dankbar wenn er/sie es posten könnte, leider habe ich sehr unterschiedliche oder nichtssagende Aussagen auch von Seiten der IHK erhalten.

Wer ist hier besser informiert?

Danke im Vorraus
fashion-nickel
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 18:30
soweit ich weiß: Anlagevermögen gemildertes NWP und Rest strenges NWP

wusste gar nicht, dass es eine neue regelung gibt??
Paperboy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:33
warum machst dus nich einfach immer nach dem strengen? dann kannste eig ja nichts falsch machen, da du ja eh das wahlrecht hast?

oder seh ich da jetz was falsch?

Liebe Grüße
lw87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:34
Genau das ist ja auch mein Problem - ich habe nämlich auch nur die alte gelernt, wie du sie beschreibst, andere aber ausschließlich die die ich oben geschrieben habe.
Laut ist es offenbar so gültig wie du es beschrieben hast, das ist aber keine einheitliche Meinung. Verwirrung...
lw87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:35
Wahlrecht...?
Bockily
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 18:36
nach der neuen regelung ist es so das wertpapiere im handelsbestand immer zu börsenkurs bewertet werden egal ob höher oder niedriger hier gibt es auch kein wahlrecht, wenn angegeben muss auch ein risikoabschlag vor bilanzierung vorgenommen werden.
lw87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:37
siehe auch
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=18313&forumid=2
lw87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2010 18:37
Was hat es mit dem Risikoabschlag auf sich? Wann wende ich den an bzw. wie komme ich auf den?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2010 18:38
Das Fair-Value Prinzip wird seit diesem Jahr wieder angewendet. Ob es für diese Prüfung maßgeblich ist, weiß ich nicht.

Die Prüflinge von 2011 müssen es jedoch beherrschen.
Sw33tyly
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 18:40
Laut BilMoG geltend ab 2010:

WP des Anlagevermögens -- gemildertes Niederstwertprinzip
-->voraussichtlich DAUERNDE Wertmindung, dann MUSS zum NWP bewertet werden
-->nicht dauernder Wertminderung KANN zum NWP bewertet werden

WP der Liquiditätsreserve -- strenges NWP
--> Ausweis zum niedrigsten Wert also Anschaffungskosten oder Bilanzstichtagskurs

WP des Handelsbestandes -- Fair Value / Zeitwertprinzip
--> Zeitwert am Bilanzstichtag sprich Bilanzstichtagskurs ggf gemindert um einen Risikoabschlag
Bockily
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 18:42
da die regelung erst am 01.01.2010 eingeführt wurde gehe ich auch stark davon aus das wenn aktien zum bilanzstichtag 31.12.2009 bewertet werden müssen, dann altes recht anwenden und wenn sie zum 31.12.2010, dann neues recht anwenden.
XxX_ann_XxX
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 19:37
sicher bin ich mir zu 90 % das altes recht dran kommt. mit der aussage zum bilanzstichtag 31.12.09.
neues recht wurde bei uns nicht behandelt.
wovon auch ausgegangen werden kann, das keine wp bewertung dran kommt, da dieses thema sehr umstritten ist.

ich wünsche allen morgen viel glück, auch in wiso! *lach* das kann ja was werden!
freakshow88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2010 09:33 - Geaendert am: 24.11.2010 09:35
Unsinn.
Marina1606
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2010 10:05
Also in unserer Prüfungsvorbereitung haben wir das neue Prinzip (Fair Value für den Handelsbestand) gelernt, von daher gehe ich auch davon aus, dass es drankommen kann!
 

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