Aufgaben 14 und 19 |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:35 |
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Hallo,
ich durfte leider auch keinen Aufgabensatz mitnehmen...
Könnte einer von euch mir bitte nochmal die Aufgabenstellungen zu den Aufgaebn 14 und 19 sagen und evtl. sorag die Antwortmöglichkeiten (ausformuliert, da mir die Zahlen absolut nichts mehr sagen ;-) )
Das wäre sehr nett von euch! |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:39 |
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19 war die aufgabe mit dem konnossement, lösung 4 war die antwort das das vom kapitän übergeben wird. |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:41 |
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Aufgabe 14 war mit dem Verlustverrechnungstopf der StŸckzinsen. |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:43 |
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Ok, kann mich an die Fragestellungen erinnern.
Und kannst du mir auch sagen,was da die richtige Antwort war? |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:44 |
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aufgabe 14 lösung 5, da es ein auwand ist werden sie im verlustverrechnungstopf landen irgendwie so war die antwort |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:56 |
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Kam da nicht irgendwie was hin, dass Aktiengewinne auch nur mit den Aktienverlusten verrechnet werden können? |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:59 |
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Nein, Aktiengewinne können mit jedem Verlust verrechnet werden.
Lediglich Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. |
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Verfasst am: 23.11.2010 19:36 |
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Kann mir mal bitte jemand erklären, warum bei der Aufgabe 19 die Lösung 3 falsch ist?
War mir 100 % sicher, dass das die richtige Antwort ist.
Danke. LG |
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Verfasst am: 23.11.2010 19:39 |
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genauso hab ich das auch gesehen JuleR89 ... ich denke die Aufgabe wird noch eine strittige Sache |
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Verfasst am: 23.11.2010 19:42 |
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Und was können wir dagegen tun?
Also die 4 Punkte würden mich schon weiter bringen :D |
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Verfasst am: 23.11.2010 20:09 |
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Die Übergabe des Konnossements erfolgt vom Verfrachter an den Verlader, der Ablader kümmert sich um die Übergabe der Ware vom Hafen auf das Schiff. Nur dieser hat ein Anrecht auf die Ausstellung eines Konnossements, was er dann damit macht ist nicht mehr Bestandteil der Frage -> aus diesem Grund ist die Nummer 4 sachlich nicht richtig.
Zitat der DHL zum Konnossement:
Konnossement
Das Konnossement - auch Seefrachtvertrag - beinhaltet Belege über den zwischen Verlader und Verfrachter (Reederei) abgeschlossenen Seefrachtvertrag.
Das sind zwei Vertragspartner...welche Vertragspartner da drin stehen soll wollte man in 3 nicht wissen.
Also ist die 3 aus meiner Sicht richtig! |
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Verfasst am: 23.11.2010 20:31 |
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Aus unserer Sicht.
Und was meint die IHK dazu?
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Verfasst am: 23.11.2010 20:40 - Geaendert am: 23.11.2010 21:46 |
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@Bankerchris:
Inhalt des § 642 HGB sagt aus:
(1) Der Verfrachter hat, sobald die Güter an Bord genommen sind, dem A b l a d e r unverzüglich gegen Rückgabe des etwa bei der Annahme der Güter erteilten vorläufigen Empfangsscheins oder Übernahmekonnossements (Absatz 5) ein Konnossement in so vielen Ausfertigungen auszustellen, als der Ablader verlangt (Bordkonnossement).
Desweiteren siehe:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=18430&forumid=35 |
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